Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten
Das Wichtigste zu Anfang
- Berufsunfähigkeitsversicherungen sind meist sehr günstig für Studierende
- Gesundheitsfragen lassen sich am besten in jungen Jahren beantworten
- Während des Studiums besteht keine staatliche Absicherung bei einem Arbeitskraftverlust
- Die Unklarheit bzgl. der Prüfung der Berufsunfähigkeit wurde von einigen Versicherern sehr transparent gelöst
Versicherte Rente durch eine BU-Versicherung nach Altersgruppen
Annahmen: Versicherte BU Rente von 2000€ mtl. bis zum 67 Lebensjahr – keine Dynamik vereinbart
Warum sollte man eine BU-Versicherung während des Studiums abschließen?
Allgemeines zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung konnten Sie bereits in unseren anderen Beiträgen nachlesen.
→ Berufsunfähigkeitsversicherung
→ Was eine gute BU-Versicherung auszeichnet
In diesem Beitrag soll es speziell um die Gruppe der Studierenden gehen und die Möglichkeit, sich bereits in jungen Jahren gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit zu versichern.
Viele Studierende gehen davon aus, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung viel zu teuer ist, da das Einkommen eines Studenten doch meist sehr begrenzt ist. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben aber bereits auf diesen Umstand reagiert und bieten sogenannte Starter-Policen an. Bei diesen Verträgen sind die Beiträge in den ersten Jahren nach dem Abschluss stark reduziert und steigen nach einem fest definierten Zeitraum stärker an.
Es bietet viele Vorteile, eine BU-Versicherung schon in jungen Jahren abzuschließen, da der Gesundheitsstatus meist nicht besser wird mit zunehmendem Alter. Im schlimmsten Fall erhalten Sie nach einer Verschlechterung Ihres Gesundheitsstatus im fortgeschrittenen Alter gar keine BU-Versicherung mehr oder müssen hohe Aufschläge bei der Versicherungsprämie in Kauf nehmen.
Ein Versicherungsabschluss während des Studiums kann sich für Sie lohnen. Mal ganz abgesehen davon, dass Studierende auf keine staatliche Absicherung bauen können, wie die Erwerbsminderungsrente (EMR). Selbst wenn Sie für den Bezug von EMR berechtigt wären, würde diese Absicherung allerdings auch nicht ausreichen. Mehr dazu in unserem Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Definition der Berufsunfähigkeit bei Studierenden
Der Begriff der Berufsunfähigkeit ist gesetzlich definiert. Berufsunfähigkeit liegt demnach vor, wenn Sie Ihren „zuletzt ausgeübten Beruf“ nicht mehr ausüben können. Jetzt stellt sich nur die Frage, wie das im Studium aussieht. Grundsätzlich gilt ein Studium nicht als Berufsausübung im klassischen Sinne. Die Versicherungsgesellschaft wird allerdings auch nicht Ihren Nebenjob für die Prüfung der Berufsunfähigkeit akzeptieren, da der Schwerpunk auf Ihrem Studium liegt. Wir können festhalten, dass hier ein gewisses Problem besteht. Deshalb haben viele Studierende das Thema BU-Versicherung abgeschrieben, da man vermeintlich am Ende keine Leistungen erhält oder sich mit den Versicherungsgesellschaften vor Gericht streiten muss.
Einige Versicherungsgesellschafen sind das Problem angegangen und haben in Ihren Versicherungsbedingungen festgelegt, dass der Beruf, für welchen sich ein Student durch sein Studium qualifiziert, maßgebend ist für die Prüfung der Berufsunfähigkeit. Nach unserer Einschätzung ist diese Lösung allerdings bestenfalls suboptimal, da einige Studiengänge eine Vielzahl von Berufen ermöglichen. Als Beispiel könnte man hier eine junge Frau nennen, welche Volkswirtschaftslehre studiert. Nach Ihrem Studium stehen Ihr eine Vielzahl von möglichen Stellen zur Verfügung. Die Versicherungsgesellschaft zieht allerdings nur den Beruf Volkswirt*in als Maßstab für die Prüfung der Berufsunfähigkeit heran.
Es gibt allerdings Gesellschaften, welche dieses Problem offensiver angegangen sind. Die Lösung besteht darin, einen Zielberuf im Antrag anzugeben. Dieser Zielberuf wird dann in Ihrer Versicherungspolice vermerkt und im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls wird dann eine Günstigerprüfung durchgeführt. Bei einer Günstigerprüfung wird geschaut, ob Sie entweder noch studieren könnten oder noch Ihren angegebenen Zielberuf ausführen könnten. Falls die Antwort bei einer von beiden Varianten „nein“ lautet, sind Sie berufsunfähig und erhalten Ihre versicherte Rente.
Wir haben Ihnen hier demonstrativ zwei Definitionen von verschiedenen Versicherungsgesellschaften aufgezeigt.
1. Weniger studentenfreundliche Formulierung:
„Bei Studenten liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch altersentsprechenden) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, sechs Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist oder voraussichtlich sechs Monate außerstande sein wird, ihr zuletzt betriebenes Studium so, wie es ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, fortzusetzen.“
2. Studentenfreundliche Formulierung:
„Bei Studierenden gilt als zuletzt ausgeübter Beruf das zuletzt betriebene Studium. Berufsunfähigkeit liegt ebenfalls vor, wenn der bei Antragstellung angegebene angestrebte Beruf im Sinne des Absatzes 1 nicht mehr ausgeübt werden kann.“
Jung einsteigen lohnt sich
Das Alter eines Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss wirkt sich stark auf die zu zahlenden Beiträge aus! Die Versicherungsgesellschaften kalkulieren nämlich ihre Beiträge nach dem Lebensalter. Aus diesem Grund ist die Versicherung bei einem frühen Abschluss günstiger.
Ein Beispiel: Ein 20-jähriger Student der Volkswirtschaftslehre schließt beim Volkswohlbund eine BU-Versicherung mit 1.000€ monatlicher Rente ab. Die Beiträge belaufen sich auf monatlich ca. 35€ bis zum 67. Lebensjahr. Über die gesamte Laufzeit summieren sich die Beiträge auf rund 19.560€. Falls die BU-Versicherung mit 30 Jahren als Volkswirt abgeschlossen wird, zahlt dieser rund 43€. In diesem Fall zahlt er bis zum 67. Lebensjahr 19.132€. Die Differenz beträgt gerade mal 428€, wobei der Student bereits 10 Jahre länger versichert war.


BU für Studenten

Das Wichtigste zu Anfang
- Berufsunfähigkeitsversicherungen sind meist sehr günstig für Studierende
- Gesundheitsfragen lassen sich am besten in jungen Jahren beantworten
- Während des Studiums besteht keine staatliche Absicherung bei einem Arbeitskraftverlust
- Die Unklarheit bzgl. der Prüfung der Berufsunfähigkeit wurde von einigen Versicherern sehr transparent gelöst
Warum sollte man eine BU-Versicherung während des Studiums abschließen?
Allgemeines zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung konnten Sie bereits in unseren anderen Beiträgen nachlesen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Was eine gute BU-Versicherung auszeichnet
In diesem Beitrag soll es speziell um die Gruppe der Studierenden gehen und die Möglichkeit, sich bereits in jungen Jahren gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit zu versichern.
Viele Studierende gehen davon aus, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung viel zu teuer ist, da das Einkommen eines Studenten doch meist sehr begrenzt ist. Die meisten Versicherungsgesellschaften haben aber bereits auf diesen Umstand reagiert und bieten sogenannte Starter-Policen an. Bei diesen Verträgen sind die Beiträge in den ersten Jahren nach dem Abschluss stark reduziert und steigen nach einem fest definierten Zeitraum stärker an.
Es bietet viele Vorteile, eine BU-Versicherung schon in jungen Jahren abzuschließen, da der Gesundheitsstatus meist nicht besser wird mit zunehmendem Alter. Im schlimmsten Fall erhalten Sie nach einer Verschlechterung Ihres Gesundheitsstatus im fortgeschrittenen Alter gar keine BU-Versicherung mehr oder müssen hohe Aufschläge bei der Versicherungsprämie in Kauf nehmen.
Ein Versicherungsabschluss während des Studiums kann sich für Sie lohnen. Mal ganz abgesehen davon, dass Studierende auf keine staatliche Absicherung bauen können, wie die Erwerbsminderungsrente (EMR). Selbst wenn Sie für den Bezug von EMR berechtigt wären, würde diese Absicherung allerdings auch nicht ausreichen. Mehr dazu in unserem Beitrag Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Definition der Berufsunfähigkeit bei Studierenden
Der Begriff der Berufsunfähigkeit ist gesetzlich definiert. Berufsunfähigkeit liegt demnach vor, wenn Sie Ihren „zuletzt ausgeübten Beruf“ nicht mehr ausüben können. Jetzt stellt sich nur die Frage, wie das im Studium aussieht. Grundsätzlich gilt ein Studium nicht als Berufsausübung im klassischen Sinne. Die Versicherungsgesellschaft wird allerdings auch nicht Ihren Nebenjob für die Prüfung der Berufsunfähigkeit akzeptieren, da der Schwerpunk auf Ihrem Studium liegt. Wir können festhalten, dass hier ein gewisses Problem besteht. Deshalb haben viele Studierende das Thema BU-Versicherung abgeschrieben, da man vermeintlich am Ende keine Leistungen erhält oder sich mit den Versicherungsgesellschaften vor Gericht streiten muss.
Einige Versicherungsgesellschafen sind das Problem angegangen und haben in Ihren Versicherungsbedingungen festgelegt, dass der Beruf, für welchen sich ein Student durch sein Studium qualifiziert, maßgebend ist für die Prüfung der Berufsunfähigkeit. Nach unserer Einschätzung ist diese Lösung allerdings bestenfalls suboptimal, da einige Studiengänge eine Vielzahl von Berufen ermöglichen. Als Beispiel könnte man hier eine junge Frau nennen, welche Volkswirtschaftslehre studiert. Nach Ihrem Studium stehen Ihr eine Vielzahl von möglichen Stellen zur Verfügung. Die Versicherungsgesellschaft zieht allerdings nur den Beruf Volkswirt*in als Maßstab für die Prüfung der Berufsunfähigkeit heran.
Es gibt allerdings Gesellschaften, welche dieses Problem offensiver angegangen sind. Die Lösung besteht darin, einen Zielberuf im Antrag anzugeben. Dieser Zielberuf wird dann in Ihrer Versicherungspolice vermerkt und im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls wird dann eine Günstigerprüfung durchgeführt. Bei einer Günstigerprüfung wird geschaut, ob Sie entweder noch studieren könnten oder noch Ihren angegebenen Zielberuf ausführen könnten. Falls die Antwort bei einer von beiden Varianten „nein“ lautet, sind Sie berufsunfähig und erhalten Ihre versicherte Rente.
Wir haben Ihnen hier demonstrativ zwei Definitionen von verschiedenen Versicherungsgesellschaften aufgezeigt.
1. Weniger studentenfreundliche Formulierung:
„Bei Studenten liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder (auch altersentsprechenden) Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, sechs Monate ununterbrochen außerstande gewesen ist oder voraussichtlich sechs Monate außerstande sein wird, ihr zuletzt betriebenes Studium so, wie es ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, fortzusetzen.“
2. Studentenfreundliche Formulierung:
„Bei Studierenden gilt als zuletzt ausgeübter Beruf das zuletzt betriebene Studium. Berufsunfähigkeit liegt ebenfalls vor, wenn der bei Antragstellung angegebene angestrebte Beruf im Sinne des Absatzes 1 nicht mehr ausgeübt werden kann.“
Jung einsteigen lohnt sich
Das Alter eines Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss wirkt sich stark auf die zu zahlenden Beiträge aus! Die Versicherungsgesellschaften kalkulieren nämlich ihre Beiträge nach dem Lebensalter. Aus diesem Grund ist die Versicherung bei einem frühen Abschluss günstiger.
Ein Beispiel: Ein 20-jähriger Student der Volkswirtschaftslehre schließt beim Volkswohlbund eine BU-Versicherung mit 1.000€ monatlicher Rente ab. Die Beiträge belaufen sich auf monatlich ca. 35€ bis zum 67. Lebensjahr. Über die gesamte Laufzeit summieren sich die Beiträge auf Rund 19.560€. Falls die BU-Versicherung mit 30 Jahren als Volkswirt abgeschlossen wird, zahlt dieser rund 43€. In diesem Fall zahlt er bis zum 67. Lebensjahr 19.132€. Die Differenz beträgt gerade mal 428€, wobei der Student bereits 10 Jahre länger versichert war.