Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Das Wichtigste zu Anfang
- Den umfangreichsten Schutz vor dem Verlust ihrer Arbeitskraft bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung
- Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Unfallversicherungen haben oft große Schwächen
- Gerade psychische Erkrankungen sind außerhalb einer BU-Versicherung schwer abzusichern
- Sparen Sie nicht an der falschen Stelle
Versicherte Rente durch eine BU-Versicherung nach Altersgruppen
Annahmen: Versicherte BU Rente von 2000€ mtl. bis zum 67 Lebensjahr – keine Dynamik vereinbart
Welche Alternativen zur Berufsunfägigkeitsversicherung gibt es?
Häufig kommen neben der Berufsunfähigkeitsversicherung schnell vermeintliche Alternativen ins Gespräch. In diesem Beitrag möchten wir darauf eingehen, was von diesen „Alternativen“ zu halten ist und wie Sie sich gegenüber Vermittlern verhalten sollten, welche diese als erste Wahl vorstellen.
Zu Anfang wollen wir diese alle einmal kurz vorstellen, damit die Unterschiede auch klar werden. Auch die BU-Versicherung wird nochmal kurz mit aufgeführt, um eine Vergleichbarkeit mit den „vermeintlichen Alternativen“ zu ermöglichen.
Welche Möglichkeiten zur Absicherung gegen Krankheit und Unfall bestehen?
→ Berufsunfähigkeitsversicherung
→ Grundfähigkeitsversicherung
→ Erwerbsunfähigkeitsversicherung
→ Unfallversicherung
→ Dread-Disease-Versicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie Ihr Einkommen aus Ihrer Arbeitstätigkeit absichern.
Falls die versicherte Person durch einen Unfall oder Krankheit zu mindestens 50% nicht mehr fähig sein sollte, den bisherigen Beruf auszuüben, zahlt Ihnen die Versicherung eine Rente bis zum vereinbarten Endalter. Geprüft wird dabei immer nur der zuletzt ausgeübte Beruf.
Grundsätzlich sollte das vereinbarte Endalter dem Renteneintrittsalter der Gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen. Die Höhe der versicherten Rente sollte sich an Ihrem aktuellen Nettoeinkommen orientieren.
Häufige Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Probleme (Depression, Anpassungsstörung, Burn-out etc.), orthopädische Ursachen (Knochen, Gelenke), Krebs, Herz- und Kreislauferkrankungen. Näheres zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung.
Grundfähigkeitsversicherung oder Grundfähigkeitenversicherung
Mit dieser Versicherung können Sie vorher klar definierte Fähigkeiten z.B. Autofahren, Sprechen, Schreiben oder Hören versichern. Falls sie diese Fähigkeiten verlieren, wird eine monatliche Rente gezahlt. Dabei ist es irrelevant, welches Ereignis zum Verlust dieser Fähigkeiten geführt hat.
Allerdings spielt es auch bei einer Grundfähigkeitsversicherung keine Rolle, ob sie arbeitsfähig sind oder nicht!
Außerdem zählen viele für den individuellen Beruf wichtigen Fähigkeiten nicht zu den versicherten Grundfähigkeiten. Gerade das wichtige Thema der Psyche lässt sich meist nicht umfangreich absichern.
Aufgrund der stark reduzierten Zahlungswahrscheinlichkeit im Vergleich zu einer BU-Versicherung ist die Grundfähigkeitsversicherung ebenfalls keine ebenbürtige Alternative.
Es gibt allerdings Konstellationen, in denen eine Grundfähigkeitsversicherung in Frage kommen kann. Dies ist meist der Fall, wenn der Gesundheitsstatus des Versicherungsnehmers sehr schlecht ist, die BU-Versicherung inakzeptabel teuer werden würde oder das spezifische Berufsbild eine Grundfähigkeitsversicherung als „ausreichende“ Alternative erscheinen lässt. In der Regel ist dies aber nicht der Fall und der Versicherungsschutz ist in keinem Fall gleich zu setzten mit dem einer BU-Versicherung.
Deshalb gilt auch die Grundfähigkeitsversicherung allenfalls als Notlösung! Diese kann allerdings in manchen Fällen eine bessere Absicherung bieten als die Notlösung Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie keinen Beruf mehr am Arbeitsmarkt ausüben können. Somit sind Sie nicht erwerbsunfähig, wenn Sie noch in irgendeinem Beruf arbeiten könnten. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Arbeit ihrer Qualifikation oder ihrem vorherigen Einkommen entspricht. Somit kann ein Akademiker mit einer psychischen Erkrankung immer noch Elektroteile am Fließband montieren oder putzen gehen.
Ein Handwerker mit einer Erkrankung am Fuß könnte noch einen Job in einem Call-Center annehmen usw.
Die Problematik dieser Versicherung sollte somit klar sein. Die gleiche Problematik besteht übrigens auch bei der staatlichen Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung, der „Erwerbsminderungsrente“.
Außerdem bietet eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung meist nur eine mangelhafte Absicherung bei psychischen Erkrankungen.
Diese Nachteile können nach unserer Ansicht auch nicht durch die deutlich geringeren Versicherungsbeiträge im Vergleich zu einer BU ausgeglichen werden. Teilweise sind Erwerbsunfähigkeitsversicherungen bis zu 50% günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Somit stellt auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung keine Alternative zu einer BU dar, sondern sollte nur als Notlösung verwendet werden, wenn es einfach keine anderen Möglichkeiten gibt, die eigene Arbeitskraft zu versichern. Dies kann z.B. der Fall sein bei sehr vielen Vorerkrankungen.
Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung zahlt Ihnen eine vereinbarte Leistung bei jedem Unfall, auch wenn er selbst verschuldet wurde. Die Uhrzeit und der Ort des Unfallereignisses spielen dabei keine Rolle.
Der Hauptzweck besteht darin, eine einmalige Zahlung zu leisten in Abhängigkeit Ihres Invaliditätsgrades. Diese Zahlung kann danach frei verwendet werden und dient z.B. dazu, Ihre Immobilie oder Ihr Auto barrierefrei umzubauen.
Wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt, hängt von der Versicherungssumme, dem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Progression ab. Der Invaliditätsgrad bestimmt sich wiederum aus der vereinbarten Gliedertaxe.
Auch ist es möglich, eine Rentenzahlung, ein Krankenhaustagegeld, Sofortleistungen etc. zu vereinbaren. Zudem ist die private Unfallversicherung meist wesentlich günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Möglicherweise hört sich eine Unfallversicherung für Sie nach einer guten Alternative an – ist sie allerdings nicht!
Ein Beispiel: Sie versichern über eine private Unfallversicherung eine lebenslange monatliche Rente in Höhe Ihres Nettoeinkommens, welche bei 100% Invalidität voll ausgezahlt wird. Nun bekommen Sie einen Burn-out, welcher es für Sie unmöglich macht, weiter zu arbeiten. Die Unfallversicherung wird Ihnen jedoch keinen Cent zahlen, da es weder zu einem Unfallereignis gekommen ist noch über die Gliedertaxe eine Invalidität festgestellt werden kann. Es bestünde also faktisch keine Absicherung für Ihre Arbeitskraft.
Bei der Unfallversicherung spielt es keine Rolle, ob sie arbeitsfähig sind oder nicht!
Nur knapp 10% aller BU Fälle entstehen durch einen Unfall!
Eine private Unfallversicherung kann daher nur als sinnvolle Ergänzung zur BU gesehen werden, kann diese aber unter keinen Umständen ersetzten.
Nähere Informationen zum Thema private Unfallversicherung finden Sie in unserem Beitrag zu diesem Thema.
Dread Disease Versicherung (Schwere Krankheiten Vorsorge)
Eine Dread Disease Versicherung (DDV) zahlt Ihnen einen fest vereinbarten Betrag, falls Sie an einer im Versicherungsschein klar definierten schweren Krankheit leiden. Meist sind dabei Krankheiten wie ein Schlaganfall, Krebs, Parkinson oder ein Herzinfarkt versichert. Es können bei verschiedenen Anbietern bis zu 40 solcher klar definierten Erkrankungen versichert werden.
Auch bei einer DDV spielt es keine Rolle, ob sie arbeitsfähig sind oder nicht!
Wir könnten in diesem Fall wieder das gleiche Beispiel, wie schon bei der Unfallversicherung anführen. Es sind also keine bzw. nur begrenzt psychische Erkrankungen versicherbar. Auch Erkrankungen der Wirbelsäule sind meist nicht ausreichend abgesichert. Außerdem lassen sich häufig nur Einmalzahlungen von ungefähr 300.000€ vereinbaren. Eine BU kann, je nach Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit und versicherter Rente, mehrere Millionen Euro an Sie zahlen.
Damit stellt auch die DDV keine Alternative zu einer BU dar und kann nur ggf. als sinnvolle Ergänzung zur BU angesehen werden.
Fazit BU Alternativen
Wir wollen in diesem Fazit nochmal ein Beispiel bringen, welches vermutlich eine größere Aussagekraft hat als alle anderen abschließenden Erläuterungen.
Beispiel: Ein 36-jähriger Landwirt kann seit 6 Monaten aufgrund einer depressiven Störung nicht mehr arbeiten. Eine Verbesserung der Situation ist nicht in Sicht. Er hat für jede der oben beschriebenen Versicherungen entweder eine Rente über 2.500€ oder falls dies nicht möglich war, eine Einmalzahlung in Höhe von 300.000€ vereinbart.
Welche Leistungen würde dieser von den vorgestellten Versicherungen erhalten?
- BU-Versicherung: B. 2.500€ pro Monat bis zum 67. Lebensjahr, solange er seinen konkreten Beruf nicht zu 50% ausüben kann und 3% Steigerung der Rente pro Jahr.
- Unfallversicherung: 0€
- Grundfähigkeitsversicherung: 0€
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung: 0€
- Dread-Disease Versicherung: 0€
Nach diesem Beispiel sollte es vermutlich keine Fragen mehr dazu geben, warum die hier beschriebenen Versicherungen als „vermeintliche Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung“ angesehen werden. Sollte Ihnen ein Berater die Versicherungen als ebenbürtige Alternative zur BU-Versicherung anbieten, sollten Sie dies kritisch hinterfragen.
Lassen Sie sich nicht von den günstigeren Beiträgen der hier vorgestellten Versicherungen blenden.
Alternativen zur BU-Versicherung

Das Wichtigste zu Anfang
- Den umfangreichsten Schutz vor dem Verlust ihrer Arbeitskraft bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung
- Grundfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Unfallversicherungen haben oft große Schwächen
- Gerade psychische Erkrankungen sind außerhalb einer BU-Versicherung schwer abzusichern
- Sparen Sie nicht an der falschen Stelle
Welche Alternativen zur Berufsunfägigkeitsversicherung gibt es?
Häufig kommen neben der Berufsunfähigkeitsversicherung schnell vermeintliche Alternativen ins Gespräch. In diesem Beitrag möchten wir darauf eingehen, was von diesen „Alternativen“ zu halten ist und wie Sie sich gegenüber Vermittlern verhalten sollten, welche diese als erste Wahl vorstellen.
Zu Anfang wollen wir diese alle einmal kurz vorstellen, damit die Unterschiede auch klar werden. Auch die BU-Versicherung wird nochmal kurz mit aufgeführt, um eine Vergleichbarkeit mit den „vermeintlichen Alternativen“ zu ermöglichen.
Welche Möglichkeiten zur Absicherung gegen Krankheit und Unfall bestehen?
→ Berufsunfähigkeitsversicherung
→ Grundfähigkeitsversicherung
→ Erwerbsunfähigkeitsversicherung
→ Unfallversicherung
→ Dread-Disease-Versicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)
Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie Ihr Einkommen aus Ihrer Arbeitstätigkeit absichern.
Falls die versicherte Person durch einen Unfall oder Krankheit zu mindestens 50% nicht mehr fähig sein sollte, den bisherigen Beruf auszuüben, zahlt Ihnen die Versicherung eine Rente bis zum vereinbarten Endalter. Geprüft wird dabei immer nur der zuletzt ausgeübte Beruf.
Grundsätzlich sollte das vereinbarte Endalter dem Renteneintrittsalter der Gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen. Die Höhe der versicherten Rente sollte sich an Ihrem aktuellen Nettoeinkommen orientieren.
Häufige Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Probleme (Depression, Anpassungsstörung, Burn-out etc.), orthopädische Ursachen (Knochen, Gelenke), Krebs, Herz- und Kreislauferkrankungen. Näheres zu den häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit finden Sie in unserem Beitrag zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung.
Grundfähigkeitsversicherung
Mit dieser Versicherung können Sie vorher klar definierte Fähigkeiten z.B. Autofahren, Sprechen, Schreiben oder Hören versichern. Falls sie diese Fähigkeiten verlieren, wird eine monatliche Rente gezahlt. Dabei ist es irrelevant, welches Ereignis zum Verlust dieser Fähigkeiten geführt hat.
Allerdings spielt es auch bei einer Grundfähigkeitsversicherung keine Rolle, ob sie arbeitsfähig sind oder nicht!
Außerdem zählen viele für den individuellen Beruf wichtigen Fähigkeiten nicht zu den versicherten Grundfähigkeiten. Gerade das wichtige Thema der Psyche lässt sich meist nicht umfangreich absichern.
Aufgrund der stark reduzierten Zahlungswahrscheinlichkeit im Vergleich zu einer BU-Versicherung ist die Grundfähigkeitsversicherung ebenfalls keine ebenbürtige Alternative.
Es gibt allerdings Konstellationen, in denen eine Grundfähigkeitsversicherung in Frage kommen kann. Dies ist meist der Fall, wenn der Gesundheitsstatus des Versicherungsnehmers sehr schlecht ist, die BU-Versicherung inakzeptabel teuer werden würde oder das spezifische Berufsbild eine Grundfähigkeitsversicherung als „ausreichende“ Alternative erscheinen lässt. In der Regel ist dies aber nicht der Fall und der Versicherungsschutz ist in keinem Fall gleich zu setzten mit dem einer BU-Versicherung.
Deshalb gilt auch die Grundfähigkeitsversicherung allenfalls als Notlösung! Diese kann allerdings in manchen Fällen eine bessere Absicherung bieten als die Notlösung Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie keinen Beruf mehr am Arbeitsmarkt ausüben können. Somit sind Sie nicht erwerbsunfähig, wenn Sie noch in irgendeinem Beruf arbeiten könnten. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese Arbeit ihrer Qualifikation oder ihrem vorherigen Einkommen entspricht. Somit kann ein Akademiker mit einer psychischen Erkrankung immer noch Elektroteile am Fließband montieren oder putzen gehen.
Ein Handwerker mit einer Erkrankung am Fuß könnte noch einen Job in einem Call-Center annehmen usw.
Die Problematik dieser Versicherung sollte somit klar sein. Die gleiche Problematik besteht übrigens auch bei der staatlichen Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung, der „Erwerbsminderungsrente“.
Außerdem bietet eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung meist nur eine mangelhafte Absicherung bei psychischen Erkrankungen.
Diese Nachteile können nach unserer Ansicht auch nicht durch die deutlich geringeren Versicherungsbeiträge im Vergleich zu einer BU ausgeglichen werden. Teilweise sind Erwerbsunfähigkeitsversicherungen bis zu 50% günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Somit stellt auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung keine Alternative zu einer BU dar, sondern sollte nur als Notlösung verwendet werden, wenn es einfach keine anderen Möglichkeiten gibt, die eigene Arbeitskraft zu versichern. Dies kann z.B. der Fall sein bei sehr vielen Vorerkrankungen.
Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung zahlt Ihnen eine vereinbarte Leistung bei jedem Unfall, auch wenn er selbst verschuldet wurde. Die Uhrzeit und der Ort des Unfallereignisses spielen dabei keine Rolle.
Der Hauptzweck besteht darin, eine einmalige Zahlung zu leisten in Abhängigkeit Ihres Invaliditätsgrades. Diese Zahlung kann danach frei verwendet werden und dient z.B. dazu, Ihre Immobilie oder Ihr Auto barrierefrei umzubauen.
Wie hoch Ihre Entschädigung ausfällt, hängt von der Versicherungssumme, dem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Progression ab. Der Invaliditätsgrad bestimmt sich wiederum aus der vereinbarten Gliedertaxe.
Auch ist es möglich, eine Rentenzahlung, ein Krankenhaustagegeld, Sofortleistungen etc. zu vereinbaren. Zudem ist die private Unfallversicherung meist wesentlich günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Möglicherweise hört sich eine Unfallversicherung für Sie nach einer guten Alternative an – ist sie allerdings nicht!
Ein Beispiel: Sie versichern über eine private Unfallversicherung eine lebenslange monatliche Rente in Höhe Ihres Nettoeinkommens, welche bei 100% Invalidität voll ausgezahlt wird. Nun bekommen Sie einen Burn-out, welcher es für Sie unmöglich macht, weiterzuarbeiten. Die Unfallversicherung wird Ihnen jedoch keinen Cent zahlen, da es weder zu einem Unfallereignis gekommen ist noch über die Gliedertaxe eine Invalidität festgestellt werden kann. Es bestünde also faktisch keine Absicherung für Ihre Arbeitskraft.
Bei der Unfallversicherung spielt es keine Rolle, ob sie arbeitsfähig sind oder nicht!
Nur knapp 10% aller BU Fälle entstehen durch einen Unfall!
Eine private Unfallversicherung kann daher nur als sinnvolle Ergänzung zur BU gesehen werden, kann diese aber unter keinen Umständen ersetzten.
Nähere Informationen zum Thema private Unfallversicherung finden Sie in unserem Beitrag zu diesem Thema.
Dread Disease Versicherung (Schwere Krankheiten Vorsorge)
Eine Dread Disease Versicherung (DDV) zahlt Ihnen einen fest vereinbarten Betrag, falls Sie an einer im Versicherungsschein klar definierten schweren Krankheit leiden. Meist sind dabei Krankheiten wie ein Schlaganfall, Krebs, Parkinson oder ein Herzinfarkt versichert. Es können bei verschiedenen Anbietern bis zu 40 solcher klar definierten Erkrankungen versichert werden.
Auch bei einer DDV spielt es keine Rolle, ob sie arbeitsfähig sind oder nicht!
Wir könnten in diesem Fall wieder das gleiche Beispiel, wie schon bei der Unfallversicherung anführen. Es sind also keine bzw. nur begrenzt psychische Erkrankungen versicherbar. Auch Erkrankungen der Wirbelsäule sind meist nicht ausreichend abgesichert. Außerdem lassen sich häufig nur Einmalzahlungen von ungefähr 300.000€ vereinbaren. Eine BU kann, je nach Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit und versicherter Rente, mehrere Millionen Euro an Sie zahlen.
Damit stellt auch die DDV keine Alternative zu einer BU dar und kann nur ggf. als sinnvolle Ergänzung zur BU angesehen werden.
Fazit BU Alternativen
Wir wollen in diesem Fazit nochmal ein Beispiel bringen, welches vermutlich eine größere Aussagekraft hat als alle anderen abschließenden Erläuterungen.
Beispiel: Ein 36-jähriger Landwirt kann seit 6 Monaten aufgrund einer depressiven Störung nicht mehr arbeiten. Eine Verbesserung der Situation ist nicht in Sicht. Er hat für jede der oben beschriebenen Versicherungen entweder eine Rente über 2.500€ oder falls dies nicht möglich war, eine Einmalzahlung in Höhe von 300.000€ vereinbart.
Welche Leistungen würde dieser von den vorgestellten Versicherungen erhalten?
→ BU-Versicherung: 2.500€ pro Monat inkl. 3% Steigerung der Rente pro Jahr bis zum 67. Lebensjahr, solange er seinen konkreten Beruf nicht zu 50% ausüben kann.
→ Unfallversicherung: 0€
→ Grundfähigkeitsversicherung: 0€
→ Erwerbsunfähigkeitsversicherung: 0€
→ Dread-Disease Versicherung: 0€
Nach diesem Beispiel sollte es vermutlich keine Fragen mehr dazu geben, warum die hier beschriebenen Versicherungen als „vermeintliche Alternativen zur BU-Versicherung“ angesehen werden. Sollte Ihnen ein Berater die Versicherungen als ebenbürtige Alternative zur BU-Versicherung anbieten, sollten Sie dies kritisch hinterfragen.
Lassen Sie sich nicht von den günstigeren Beiträgen der hier vorgestellten Versicherungen blenden.