Hausratversicherung

Das Wichtigste zu Anfang
- Zu den versicherten Gefahren gehören Feuer, Leitungswasser, Sturm, Vandalismus, Einbruchdiebstahl oder auch Raub.
- Vereinfacht gesagt, werden alle Gegenstände versichert, die herausfallen würden, wenn Sie ihre Wohnung auf den Kopf stellen.
- Auch Fahrräder können nach bestimmten Regeln versichert werden, falls sich diese außerhalb Ihrer vier Wände befinden.
- Für Wertsachen gibt es bestimmte Entschädigungsgrenzen.
Schäden im Jahre 2019 in Deutschland
Benötige Ich eine Hausratversicherung?
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Hausratversicherung benötigen, schauen Sie sich einfach mal bei Ihnen zu Hause um. Falls Sie Gegenstände gefunden haben, bei dessen Zerstörung Sie vor einem finanziellen Problem stünden, sollten Sie sich mit dem Thema Hausratversicherung beschäftigen. Nun stellt sich die Frage, welche Gegenstände überhaupt in der Hausratversicherung abgesichert sind.
Was sind versicherte Sachen in der Hausratversicherung?
Zu den versicherten Sachen in der Hausratversicherung gehören Gegenstände, die im Haushalt zur privaten Nutzung bestimmt sind. Zur Veranschaulichung kann man sagen, dass, wenn sie Ihr Haus auf den Kopf stellen würden, die versicherten Sachen herausfielen.
Zum Hausrat gehören also Möbel, Kleidung, Fernseher, Computer, Küchengeräte, Küchenzeilen usw.
Häufig gestellte Fragen
Die Hausratversicherung entschädigt versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel beschädigt werden. Bei Bedarf können weitere Gefahren versichert werden, wie zum Beispiel so genannte Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Vulkanausbruch usw.). Zusätzlich kann ein Schutz für Glasbruch und Fahrraddiebstahl vereinbart werden.
Der Versicherungsort findet sich im Versicherungsschein wieder. Die im Versicherungsschein genannte Wohnung ist demnach der Ort, für den die Hausratversicherung leistet. Es sind nur Räume versichert, die ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden und nicht zu beruflichen Zwecken. Ausnahme sind dabei Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (Arbeitszimmer in der Wohnung). Loggien, Balkone und Terrassen, die unmittelbar an das Gebäude anschließen, gehören zum Versicherungsort. Ebenso Räume in Nebengebäuden, die zu privaten Zwecken verwendet werden, wozu unter anderem auch Garagen gehören, die sich in unmittelbarer Nähe zum Versicherungsort befinden. Auch gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, wie zum Beispiel ein Waschkeller gehören zum Versicherungsort.
Es besteht die Möglichkeit, auch Hausrat außerhalb des Versicherungsortes zu versichern. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst müssen die Sachen Eigentum des Versicherten sein oder dem Gebrauch des Versicherten dienen. Außerdem dürfen sich die versicherten Sachen nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden.
Falls Ihre Kinder aufgrund einer Ausbildung, Studium, freiwilligem Wehrdienst oder freiwilligem Sozialem Jahr eine eigene Wohnung beziehen, sind Ihre eingebrachten Gegenstände in der Wohnung ebenfalls versichert.
Sollte der Versicherungsnehmer umziehen, hat er in den meisten Fällen Versicherungsschutz für max. 3 Monate für die neue und die alte Wohnung.
Die Hausratversicherung kommt nicht nur für die Entschädigung der versicherten Sachen auf. Zusätzlich deckt die Hausratversicherung Kosten wie Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, Transport- und Lagerkosten, Schlossänderungskosten oder Bewachungskosten ab.
Die versicherten Sachen sind in den meisten Fällen zum so genannten Neuwert versichert. Neuwert beschreibt einen Betrag, der aufzubringen ist, um die versicherten Sachen in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand herzustellen.
Es gibt ein paar Besonderheiten bei Wertsachen wie Bargeld, Urkunden, Sparbüchern oder sonstigen Wertpapieren, Schmucksachen, Edelsteinen, Perlen, Briefmarken, Münzen und Sachen aus Gold und Silber, Pelzen, Gemälden und Antiquitäten. Hierbei gelten Entschädigungsgrenzen, die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sind, aber meistens bis 20% der Versicherungssumme versichert sind.
Sie sollten ihrem Versicherer unverzüglich von einer Änderung ihrer Lebenssituation, die sich auf die Hausratversicherung bezieht, mitteilen. So sollten sie zum Beispiel Ihren Versicherer umgehend über Ihren Umzug informieren, da es sonst dazu kommen kann, dass der Versicherer im Schadensfall während des Umzugs nicht leistet.
Achten Sie auf Unterversicherung. Sollte der tatsächliche Wert der versicherten Sachen über der Versicherungssumme liegen, wird bei einem Schadensfall nur eine anteilige Entschädigung geleistet. Sie können durch einen Unterversicherungsverzicht diese Regelung umgehen.
Dokumentieren Sie Ihren Hausrat. Wir empfehlen ihnen, ihren Hausrat zu dokumentieren, indem Sie ein Foto vom jeweiligen Gegenstand machen und den Kaufpreis hinterlegen. Sie können ihren Hausrat auch mit verschiedenen Apps dokumentieren. Gerne können wir Ihnen diese in einem Beratungsgespräch näherbringen.
Unser Leistungszertifikat
Bei einem Abschluss einer Hausratversicherung erhalten Sie von uns ein Leistungszertifikat der Rechtsanwaltskanzlei Wirth.
Falls es im Leistungfall kompliziert werden sollte, stehen Ihnen somit direkt spezialisierte Rechtsanwälte zur Seite
Hausratversicherung
Das Wichtigste zu Anfang
- Zu den versicherten Gefahren gehören Feuer, Leitungswasser, Sturm, Vandalismus, Einbruchdiebstahl oder auch Raub.
- Vereinfacht gesagt, werden alle Gegenstände versichert, die herausfallen würden, wenn Sie ihre Wohnung auf den Kopf stellen.
- Auch Fahrräder können nach bestimmten Regeln versichert werden, falls sich diese außerhalb Ihrer vier Wände befinden.
- Für Wertsachen gibt es bestimmte Entschädigungsgrenzen.
Schäden im Jahre 2019 in Deutschland
Benötige Ich eine Hausratversicherung?
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie eine Hausratversicherung benötigen, schauen Sie sich einfach mal bei Ihnen zu Hause um. Falls Sie Gegenstände gefunden haben, bei dessen Zerstörung Sie vor einem finanziellen Problem stünden, sollten Sie sich mit dem Thema Hausratversicherung beschäftigen. Nun stellt sich die Frage, welche Gegenstände überhaupt in der Hausratversicherung abgesichert sind.
Was sind versicherte Sachen in der Hausratversicherung?
Zu den versicherten Sachen in der Hausratversicherung gehören Gegenstände, die im Haushalt zur privaten Nutzung bestimmt sind. Zur Veranschaulichung kann man sagen, dass, wenn sie Ihr Haus auf den Kopf stellen würden, die versicherten Sachen herausfielen.
Zum Hausrat gehören also Möbel, Kleidung, Fernseher, Computer, Küchengeräte, Küchenzeilen usw.

Die Hausratversicherung entschädigt versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel beschädigt werden. Bei Bedarf können weitere Gefahren versichert werden, wie zum Beispiel so genannte Elementargefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Vulkanausbruch usw.). Zusätzlich kann ein Schutz für Glasbruch und Fahrraddiebstahl vereinbart werden.
Der Versicherungsort findet sich im Versicherungsschein wieder. Die im Versicherungsschein genannte Wohnung ist demnach der Ort, für den die Hausratversicherung leistet. Es sind nur Räume versichert, die ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden und nicht zu beruflichen Zwecken. Ausnahme sind dabei Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (Arbeitszimmer in der Wohnung). Loggien, Balkone und Terrassen, die unmittelbar an das Gebäude anschließen, gehören zum Versicherungsort. Ebenso Räume in Nebengebäuden, die zu privaten Zwecken verwendet werden, wozu unter anderem auch Garagen gehören, die sich in unmittelbarer Nähe zum Versicherungsort befinden. Auch gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, wie zum Beispiel ein Waschkeller gehören zum Versicherungsort.
Es besteht die Möglichkeit, auch Hausrat außerhalb des Versicherungsortes zu versichern. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Zunächst müssen die Sachen Eigentum des Versicherten sein oder dem Gebrauch des Versicherten dienen. Außerdem dürfen sich die versicherten Sachen nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden.
Falls Ihre Kinder aufgrund einer Ausbildung, Studium, freiwilligem Wehrdienst oder freiwilligem Sozialem Jahr eine eigene Wohnung beziehen, sind Ihre eingebrachten Gegenstände in der Wohnung ebenfalls versichert.
Sollte der Versicherungsnehmer umziehen, hat er in den meisten Fällen Versicherungsschutz für max. 3 Monate für die neue und die alte Wohnung.
Die Hausratversicherung kommt nicht nur für die Entschädigung der versicherten Sachen auf. Zusätzlich deckt die Hausratversicherung Kosten wie Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Hotelkosten, Transport- und Lagerkosten, Schlossänderungskosten oder Bewachungskosten ab.
Die versicherten Sachen sind in den meisten Fällen zum so genannten Neuwert versichert. Neuwert beschreibt einen Betrag, der aufzubringen ist, um die versicherten Sachen in gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand herzustellen.
Es gibt ein paar Besonderheiten bei Wertsachen wie Bargeld, Urkunden, Sparbüchern oder sonstigen Wertpapieren, Schmucksachen, Edelsteinen, Perlen, Briefmarken, Münzen und Sachen aus Gold und Silber, Pelzen, Gemälden und Antiquitäten. Hierbei gelten Entschädigungsgrenzen, die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sind, aber meistens bis 20% der Versicherungssumme versichert sind.
Sie sollten ihrem Versicherer unverzüglich von einer Änderung ihrer Lebenssituation, die sich auf die Hausratversicherung bezieht, mitteilen. So sollten sie zum Beispiel Ihren Versicherer umgehend über Ihren Umzug informieren, da es sonst dazu kommen kann, dass der Versicherer im Schadensfall während des Umzugs nicht leistet.
Achten Sie auf Unterversicherung. Sollte der tatsächliche Wert der versicherten Sachen über der Versicherungssumme liegen, wird bei einem Schadensfall nur eine anteilige Entschädigung geleistet. Sie können durch einen Unterversicherungsverzicht diese Regelung umgehen.
Dokumentieren Sie Ihren Hausrat. Wir empfehlen ihnen, ihren Hausrat zu dokumentieren, indem Sie ein Foto vom jeweiligen Gegenstand machen und den Kaufpreis hinterlegen. Sie können ihren Hausrat auch mit verschiedenen Apps dokumentieren. Gerne können wir Ihnen diese in einem Beratungsgespräch näherbringen.