Unfallversicherung
Das Wichtigste zu Anfang
- Eine Unfallversicherung leistet nur bei bleibenden Schäden, die durch einen Unfall entstanden sind
- Eine Unfallversicherung soll sofort anfallende Kosten z.B. für einen behindertengerechten Umbau abdecken
- Einen besseren Schutz für Ihre finanzielle Existenz bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da diese sowohl bei Krankheiten als auch bei Unfällen leistet.
Arbeits- und Wegeunfälle im Jahre 2019 in Deutschland
Warum soll ich eine private Unfallversicherung abschließen, wenn es doch die gesetzliche Unfallversicherung gibt?
Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur deutschen Sozialversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung ist dabei Sache ihres Arbeitsgebers. Diese ist daher eine Absicherung für Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Unter Arbeitsunfall versteht man Unfälle, die auf der Arbeit oder auf Dienstwegen passieren. Mit eingeschlossen sind ebenfalls die Teilnahme an Betriebsausflügen, Betriebsfeiern oder Betriebssport. Ein Unfall auf einem Dienstweg ist ein Unfall, der sich auf direktem Weg zur oder von der Arbeit zuträgt. Die Bezeichnung Berufskrankheit ist dann erfüllt, wenn Sie eine Krankheit aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit bekommen und diese auch als Berufskrankheit bezeichnet werden kann. Demnach ist nicht jede Erkrankung auch gleichzeitig eine Berufskrankheit, nur weil Sie aufgrund der beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Leider ist es so, dass sich die meisten Unfälle nicht auf der Arbeit oder Berufswegen zutragen, sondern im privaten Bereich und genau da leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Die private Unfallversicherung schützt also bei jedem Unfall, egal ob er auf der Arbeit passiert ist oder in ihrer Freizeit.
Warum lohnt sich eine Unfallversicherung?
Aufgrund eines Unfalls und der damit verbundenen körperlichen Folgen kommen häufig finanzielle Hürden auf Sie zu. Dabei kann es sich um finanzielle Aufwendungen für den Umbau ihres Hauses handeln, oder sie müssen ihr Fahrzeug behindertengerecht umbauen. Um diese Kosten zu decken, leistet die private Unfallversicherung in erster Instanz eine einmalige Kapitalleistung, um Sie zu unterstützen. Diese Kapitalleistung setzt in der Regel eine unfallbedingte dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung voraus (Invaliditätsleistung). Zusätzlich bietet die Unfallversicherung Zusatzleistungen wie Unfallrente, Todesfallleistungen, Übergangsleistungen, Kosten für kosmetische Operationen oder Krankenhaustagegeld.

Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper unfreiwillig wirkendes Ereignis, welches zu einer Gesundheitsschädigung führt.
Wie bereits erwähnt, ist die wichtigste Leistung der privaten Unfallversicherung die Zahlung einer Einmalleistung, der sogenannten Invaliditätsleistung. Eine Invalidität liegt vor, wenn Sie aufgrund eines Unfalls einen „dauerhaft“ geistigen oder körperlichen Schaden erleiden. „Dauerhaft“ wird in diesem Fall so definiert, dass die Unfallfolgen für länger als drei Jahre bestehen und keine Verbesserung zu erwarten ist. Wie hoch Ihre Invaliditätsleistung ist, hängt von verschiedenen Parametern ab. Einer dieser Parameter ist die sogenannte Gliedertaxe.
Die Gliedertaxe ist eine vom Versicherer erstellte Tabelle, die zur Beurteilung des Invaliditätsgrades dient. Dabei werden Körperteilen und Sinnesorganen feste Prozentsätze zugeteilt, mit denen später die Invaliditätsleistung berechnet wird. Wie Ihre Gliedertaxe aussieht, sollten Sie beim Versicherer in Erfahrung bringen.
Ein weiterer Punkt, der Auswirkung auf ihre Invaliditätsleistung hat, ist selbstverständlich die Höhe ihrer Invaliditätssumme.
Beispiel: Sie haben bei Ihrer Versicherung eine Invaliditätssumme von 100.000€ vereinbart. In der Gliedertaxe legt Ihre Versicherungsgesellschaft ein Auge mit einem Prozentsatz von 50% fest. Sollten Sie durch einen Unfall nun Ihr Auge verlieren, erhalten Sie von der Versicherung 50.000€ als Einmalzahlung.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, bei Vertragsabschluss eine sogenannte Progression einzuschließen. Die Progression ist ein prozentualer Wert, mit der sich Ihre Versicherungssumme erhöht. Es gibt verschiedene Progressionen, die Sie in ihre Unfallversicherung einbinden können. In den meisten Fällen gibt es drei Progressionsstufen: 225, 350 oder 500 Prozent.
Ein Beispiel: Sie haben eine Versicherungssumme von 200.000€ abgesichert. Durch einen Unfall verlieren Sie ihren rechten Arm. Aus der Gliedertaxe entnehmen Sie, dass Sie durch den Verlust einen Invaliditätsgrad von 65% haben. Aufgrund ihres Invaliditätsgrades erhalten Sie von Ihrer Versicherung also 130.000€ (200.000 x 65 Prozent = 130.000€). Wenn Sie eine Progression eingebunden haben, nutzt der Versicherer den Invaliditätsgrad und schaut, wie hoch die prozentuale Leistung aufgrund der Progressionsstaffel ausfällt. Sagt also die Progressionsstaffel aus, dass bei einer Invalidität von 65%, 120% der Versicherungssumme gezahlt werden, erhalten Sie 240.000 € (200.000 x 120 Prozent = 240.000€).
Sie haben auch die Möglichkeit, bei Ihrem Versicherer eine Todesfallleistung zu vereinbaren. Dadurch zahlt ihr Versicherer auch bei Unfalltod. Ob sich eine Todesfallleistung lohnt oder nicht, sei mal dahingestellt. Eine Todesfallleistung bietet jedoch den Vorteil, dass bei einer noch nicht abgeschlossenen Invaliditätsbestimmung eine Vorauszahlung in Höhe der Todesfallleistung möglich ist.
Eine weitere Zusatzleistung ist die Unfallrente. Zunächst ist wichtig für Sie zu wissen, dass die Unfallrente erst ab einem Invaliditätsgrad von 50% gezahlt wird, bei manchen Versicherern aber auch schon ab 35%. Im Leistungsfall zahlt die Versicherung eine lebenslange, monatliche Rente aus. Diese Rente wird unabhängig von anderen Leistungen gezahlt. Sollten Sie beispielsweise eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen, erhalten Sie die Unfallrente zusätzlich. Die Unfallrente wird so lange gezahlt, wie die Einschränkungen bestehen bleiben und der Invaliditätsgrad nicht unter 50% sinkt.
Wenn sie bereits vorhandene Krankheiten oder Einschränkungen haben und diese bei einem Unfall mitwirken, wird der Versicherer ihre Leistungen dementsprechend anteilig kürzen. Dies nennt man Mitwirkungsanteil.
Beispiel: Nach einem Skiunfall verletzten Sie sich am Knie so schwer, dass Ihre Bewegung vollständig eingeschränkt wird. Bei einer Untersuchung stellt ein Arzt fest, dass ein vorhandenes Übergewicht ebenfalls die Bewegung einschränkt. Ein Gutachter bestimmt nun, dass der Mitwirkungsanteil des Übergewichts bei 25% liegt. Der Versicherer zieht nun den Grad der Mitwirkung vom Invaliditätsgrad ab. Somit wird der Invaliditätsgrad in diesem Beispiel um 25% verringert.
Gute Versicherer verzichten komplett auf einen Mitwirkungsanteil oder nehmen erst ab 50% eine Minderung vor.
Sie sollten auch darauf achten, dass für Ihren Versicherer auch Unfälle gelten, die durch eigene Bewegungen oder hohe Kraftanstrengungen verursacht werden. Außerdem sollten dem Unfall gleichgestellte Ereignisse mitversichert sein, wie zum Beispiel:
- Infektion durch Hautverletzungen
- Infektionskrankheit die durch sonstige Infektionswege übertragen wurden
- allergische Reaktionen, also Folge von Insektenstichen oder Hautverletzungen
- Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge von Kreislaufstörung, Schlaganfall, Krampfanfall, Medikamenteneinnahme oder Trunkenheit.
Unfallversicherung

Das Wichtigste zu Anfang
- Eine Unfallversicherung leistet nur bei bleibenden Schäden, die durch einen Unfall entstanden sind
- Eine Unfallversicherung soll sofort anfallende Kosten z.B. für eine
behindertengerechten Umbau abdecken - Einen besseren Schutz für Ihre finanzielle Existenz bietet eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da diese sowohl bei Krankheiten als auch bei Unfällen leistet.
Warum sollte ich eine private Unfallversicherung abschließen, wenn es doch die gesetzliche Unfallversicherung gibt?
Die gesetzliche Unfallversicherung gehört zur deutschen Sozialversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung ist dabei Sache ihres Arbeitsgebers. Diese ist daher eine Absicherung für Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten. Unter Arbeitsunfall versteht man Unfälle, die auf der Arbeit oder auf Dienstwegen passieren. Mit eingeschlossen sind ebenfalls die Teilnahme an Betriebsausflügen, Betriebsfeiern oder Betriebssport. Ein Unfall auf einem Dienstweg ist ein Unfall, der sich auf direktem Weg zur oder von der Arbeit zuträgt. Die Bezeichnung Berufskrankheit ist dann erfüllt, wenn Sie eine Krankheit aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit bekommen und diese auch als Berufskrankheit bezeichnet werden kann. Demnach ist nicht jede Erkrankung auch gleichzeitig eine Berufskrankheit, nur weil Sie aufgrund der beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Leider ist es so, dass sich die meisten Unfälle nicht auf der Arbeit oder Berufswegen zutragen, sondern im privaten Bereich und genau da leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Die private Unfallversicherung schützt also bei jedem Unfall, egal ob er auf der Arbeit passiert ist oder in ihrer Freizeit.
Warum lohnt sich eine Unfallversicherung?
Aufgrund eines Unfalls und der damit verbundenen körperlichen Folgen kommen häufig finanzielle Hürden auf Sie zu. Dabei kann es sich um finanzielle Aufwendungen für den Umbau ihres Hauses handeln, oder sie müssen ihr Fahrzeug behindertengerecht umbauen. Um diese Kosten zu decken, leistet die private Unfallversicherung in erster Instanz eine einmalige Kapitalleistung, um Sie zu unterstützen. Diese Kapitalleistung setzt in der Regel eine unfallbedingte dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung voraus (Invaliditätsleistung). Zusätzlich bietet die Unfallversicherung Zusatzleistungen wie Unfallrente, Todesfallleistungen, Übergangsleistungen, Kosten für kosmetische Operationen oder Krankenhaustagegeld.
Häufig gestellte Fragen
Ein Unfall ist ein plötzlich von außen auf den Körper unfreiwillig wirkendes Ereignis, welches zu einer Gesundheitsschädigung führt.
Wie bereits erwähnt, ist die wichtigste Leistung der privaten Unfallversicherung die Zahlung einer Einmalleistung, der sogenannten Invaliditätsleistung. Eine Invalidität liegt vor, wenn Sie aufgrund eines Unfalls einen „dauerhaft“ geistigen oder körperlichen Schaden erleiden. „Dauerhaft“ wird in diesem Fall so definiert, dass die Unfallfolgen für länger als drei Jahre bestehen und keine Verbesserung zu erwarten ist. Wie hoch Ihre Invaliditätsleistung ist, hängt von verschiedenen Parametern ab. Einer dieser Parameter ist die sogenannte Gliedertaxe.
Die Gliedertaxe ist eine vom Versicherer erstellte Tabelle, die zur Beurteilung des Invaliditätsgrades dient. Dabei werden Körperteilen und Sinnesorganen feste Prozentsätze zugeteilt, mit denen später die Invaliditätsleistung berechnet wird. Wie Ihre Gliedertaxe aussieht, sollten Sie beim Versicherer in Erfahrung bringen.
Ein weiterer Punkt, der Auswirkung auf ihre Invaliditätsleistung hat, ist selbstverständlich die Höhe ihrer Invaliditätssumme.
Beispiel: Sie haben bei Ihrer Versicherung eine Invaliditätssumme von 100.000€ vereinbart. In der Gliedertaxe legt Ihre Versicherungsgesellschaft ein Auge mit einem Prozentsatz von 50% fest. Sollten Sie durch einen Unfall nun Ihr Auge verlieren, erhalten Sie von der Versicherung 50.000€ als Einmalzahlung.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, bei Vertragsabschluss eine sogenannte Progression einzuschließen. Die Progression ist ein prozentualer Wert, mit der sich Ihre Versicherungssumme erhöht. Es gibt verschiedene Progressionen, die Sie in ihre Unfallversicherung einbinden können. In den meisten Fällen gibt es drei Progressionsstufen: 225, 350 oder 500 Prozent.
Ein Beispiel: Sie haben eine Versicherungssumme von 200.000€ abgesichert. Durch einen Unfall verlieren Sie ihren rechten Arm. Aus der Gliedertaxe entnehmen Sie, dass Sie durch den Verlust einen Invaliditätsgrad von 65% haben. Aufgrund ihres Invaliditätsgrades erhalten Sie von Ihrer Versicherung also 130.000€ (200.000 x 65 Prozent = 130.000€). Wenn Sie eine Progression eingebunden haben, nutzt der Versicherer den Invaliditätsgrad und schaut, wie hoch die prozentuale Leistung aufgrund der Progressionsstaffel ausfällt. Sagt also die Progressionsstaffel aus, dass bei einer Invalidität von 65%, 120% der Versicherungssumme gezahlt werden, erhalten Sie 240.000 € (200.000 x 120 Prozent = 240.000€).
Sie haben auch die Möglichkeit, bei Ihrem Versicherer eine Todesfallleistung zu vereinbaren. Dadurch zahlt ihr Versicherer auch bei Unfalltod. Ob sich eine Todesfallleistung lohnt oder nicht, sei mal dahingestellt. Eine Todesfallleistung bietet jedoch den Vorteil, dass bei einer noch nicht abgeschlossenen Invaliditätsbestimmung eine Vorauszahlung in Höhe der Todesfallleistung möglich ist.
Eine weitere Zusatzleistung ist die Unfallrente. Zunächst ist wichtig für Sie zu wissen, dass die Unfallrente erst ab einem Invaliditätsgrad von 50% gezahlt wird, bei manchen Versicherern aber auch schon ab 35%. Im Leistungsfall zahlt die Versicherung eine lebenslange, monatliche Rente aus. Diese Rente wird unabhängig von anderen Leistungen gezahlt. Sollten Sie beispielsweise eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen, erhalten Sie die Unfallrente zusätzlich. Die Unfallrente wird so lange gezahlt, wie die Einschränkungen bestehen bleiben und der Invaliditätsgrad nicht unter 50% sinkt.
Wenn sie bereits vorhandene Krankheiten oder Einschränkungen haben und diese bei einem Unfall mitwirken, wird der Versicherer ihre Leistungen dementsprechend anteilig kürzen. Dies nennt man Mitwirkungsanteil.
Beispiel: Nach einem Skiunfall verletzten Sie sich am Knie so schwer, dass Ihre Bewegung vollständig eingeschränkt wird. Bei einer Untersuchung stellt ein Arzt fest, dass ein vorhandenes Übergewicht ebenfalls die Bewegung einschränkt. Ein Gutachter bestimmt nun, dass der Mitwirkungsanteil des Übergewichts bei 25% liegt. Der Versicherer zieht nun den Grad der Mitwirkung vom Invaliditätsgrad ab. Somit wird der Invaliditätsgrad in diesem Beispiel um 25% verringert.
Gute Versicherer verzichten komplett auf einen Mitwirkungsanteil oder nehmen erst ab 50% eine Minderung vor.
Sie sollten auch darauf achten, dass für Ihren Versicherer auch Unfälle gelten, die durch eigene Bewegungen oder hohe Kraftanstrengungen verursacht werden. Außerdem sollten dem Unfall gleichgestellte Ereignisse mitversichert sein, wie zum Beispiel:
- Infektion durch Hautverletzungen
- Infektionskrankheit die durch sonstige Infektionswege übertragen wurden
- allergische Reaktionen, also Folge von Insektenstichen oder Hautverletzungen
- Unfälle durch Bewusstseinsstörungen infolge von Kreislaufstörung, Schlaganfall, Krampfanfall, Medikamenteneinnahme oder Trunkenheit.