Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Wichtigste zu Anfang
- Die Berufsunfähigkeit gehört zu den größten existenziellen Lebensrisiken
- Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Retenversicherung bietet meist unzureichenden Schutz
- Im Leistungsfall erhalten Sie bei einer BU-Versicherung eine monatliche Rente
- Wenn Sie nicht zu 100% ausschließen können, dass Sie jemals aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, dann sollten Sie das Thema angehen
Wieso brauchen Sie eine BU-Versicherung?
Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, was passiert, wenn Sie ihren aktuellen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können? Eine Berufsunfähigkeit kann schneller eintreten als Sie denken. Depressionen, Bandscheibenvorfälle, Burn-Outs– schnell kann es dazu kommen, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie ihren bisherigen Beruf zu weniger als 50% ausüben können. Falls Sie nicht für diesen Fall vorgesorgt haben, stehen Sie nun vor einem großen Problem. Eine gute Absicherung bietet für diesen Fall meist nur die BU-Versicherung. Alternative Versicherungen bieten häufig keinen ausreichenden Schutz.
Auch Verbraucherschützer, wie der Bund der Versicherten oder Stiftung Warentest und selbst das Bundesverfassungsgericht sehen das nicht anders.
„Angesichts des gegenwärtigen Niveaus gesetzlich vorgesehener Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit sind die meisten Berufstätigen […] darauf angewiesen […] privat vorzusorgen, um Ihren Lebensstandard zu sichern.“ [BVerfG, 1 BvR 2027/02 vom 23.10.2006, Abs. 39]
„Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar. Alle Berufstätigen, aber auch Schüler, Auszubildende, Studenten, Hausfrauen und -männer, sollten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, solange sie noch kerngesund sind. Schon kleine Leiden oder Vorerkrankungen können später zur Ablehnung eines Antrags führen“ [Bund der Versicherten]
„Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) gehört zu den Versicherungen, die jeder haben sollte.“ [Stiftung Warentest]
Die Häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit
Viele Menschen gehen davon aus, dass in den häufigsten Fällen Erkrankungen des Bewegungsapparats zu einer Berufsunfähigkeit führen. Diese Annahme ist aber nicht korrekt, wie aus unserer Darstellung ersichtlich wird.
Besonders psychische Erkrankungen führen oft zu einer Berufsunfähigkeit. Viele Menschen leben heute unter hohem Stress am Arbeitsplatz und auch im privaten Bereich. Ein Burn-out ist deswegen keine unwahrscheinliche Erkrankung mehr und dies spiegelt sich auch in der Statistik wieder.
Häufig gestellte Fragen
Häufig wird die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, wie folgt beschrieben: „Jeder Vierte, also 25% aller Arbeitnehmer müssen frühzeitig aus gesundheitlichen Gründen aus ihrem Job aussteigen“. Unserer Meinung nach sollte man dieses Risiko bzw. die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos etwas detaillierter betrachten. Die hier aufgeführte Grafik des GDV vermittelt ein genaueres Bild über die Wahrscheinlichkeit, bis zur Rente mit 65 bei einem Eintrittsalter von 20 mindestens einmal berufsunfähig zu werden.
Somit wird klar, dass das Risiko der Berufsunfähigkeit z.B. für einen 20-jährigen Mann nicht von der Hand zu weisen ist. Jeder Arbeitstätige sollte sich die Frage stellen, ob er mit einer Sicherheit von 100% sagen kann, dass er bis zu seinem Renteneintrittsalter nicht berufsunfähig wird. Lautet die Antwort nein, dann sollte er sich dringend mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung auseinandersetzen.
Wenn Sie seit min. 5 Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen und seit min. 3 Jahren Pflichtbeiträge zahlen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (EMR). Bei der EMR wird zwischen der vollen und der halben EMR unterschieden. Die volle EMR erhalten Sie unter der Voraussetzung, dass Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Die Höhe der Rente finden Sie auf Ihrem aktuellen Rentenbescheid der GRV. Als Faustformel lässt sich sagen, dass diese ca. 34% Ihres letzten Bruttogehalts beträgt. Die halbe EMR erhalten Sie unter der Voraussetzung, dass Sie noch zwischen 3 bis 6 Stunden am Tag arbeiten können. Die Höhe der halben EMR beträgt ca. 17% ihres letzten Bruttogehalts. Das große Problem der EMR besteht neben der zu geringen Rentenzahlung darin, dass nicht Ihr zuletzt ausgeübter Beruf als Maßstab herangezogen wird, um zu entscheiden, ob Sie berufsunfähig sind. Es spielt also keine Rolle, ob die neue Tätigkeit ihrer Qualifikation oder ihrem vorherigen Einkommen entspricht. Somit kann ein Akademiker mit einer psychischen Erkrankung immer noch Elektroteile am Fließband montieren oder putzen gehen. Ein Handwerker mit einer Erkrankung am Fuß könnte noch einen Job in einem Call-Center annehmen usw.
Damit sollte klar sein, dass der Staat Ihnen bei einer Berufsunfähigkeit auch nicht aus der Klemme hilft.
In einigen Berufen erhalten Sie automatisch durch die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk eine grundlegende Absicherung Ihrer Arbeitskraft. Diese Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk erhalten z.B. Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Ärzte, Notare etc.
Es handelt sich dabei aber wirklich nur um eine Grundsicherung, da Sie nur einen Anspruch auf eine BU-Rente haben, wenn sie Ihren Beruf überhaupt nicht mehr ausüben können. Es muss also eine 100%-ige Berufsunfähigkeit vorliegen, welche i.d.R. mit der Rückgabe der Zulassung als Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc. oder der Rückgabe der Approbation als Arzt einhergeht.
Für die Prüfung, ob eine 100%-ige Berufsunfähigkeit vorliegt, wird nicht Ihre bisherige Tätigkeit als Maßstab herangezogen. Es wird vielmehr theoretisch geprüft, ob das Versorgungswerkmitglied seine Fähigkeiten für irgendeine andere wirtschaftliche Tätigkeit nutzen kann. Dazu gehören z.B. gutachterliche Tätigkeiten bei Versicherungen, beim MDK oder Tätigkeiten in Forschung und Lehre.
Unter dem Umstand, dass Sie keine dieser Tätigkeiten noch in geringem bzw. existenzsicherndem Umfang ausüben können, sind Sie 100% berufsunfähig.
Vermutlich beziehen deswegen nur 0,49% der 57.472 Mitglieder der Nordrheinischen Ärzteversorgung eine Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk. (siehe Geschäftsbericht 2019)
Wir haben für Sie in dieser Grafik einmal zusammengefasst, welche Absicherungen die Lücken einer Berufsunfähigkeit bzw. einer längeren Erkrankung decken würden.
Die Grafik geht von einem Angestellten und somit Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Die hier dargestellte Grafik stellt nur eine Vereinfachung dar und es kann Lücken zwischen den einzelnen Phasen geben. Diese können aber durch passende Zusatzbausteine, wie z.B. eine Arbeitsunfähigkeitsklausel geschlossen werden.
Es gibt viele Erzählungen, dass die Gesellschaften hinter den Berufsunfähigkeitsversicherungen sich im Ernstfall vor einer Zahlung drücken würden. Es existieren allerdings einige Statistiken, welche einen vollkommen anderen Eindruck vermitteln.
Die Statistik des GDV zeigt, dass in ca. 80% der Leistungsfälle auch eine Rente ausgezahlt wird.
Außerdem wird ersichtlich, dass in fast allen Fällen für die Antragsprüfung nur vorhandene Unterlagen wie Atteste herangezogen werden. Nur in ca. 6% der Fälle wurde für die Leistungsprüfung ein neutrales Gutachten beauftragt, welche in 63% der Fälle zu Gunsten des Versicherten eine Berufsunfähigkeit feststellten.
In der folgenden Grafik, welche aus der GDV Statistik stammt, sind die häufigsten Ablehnungsgründe in der Leistungsprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung übersichtlich dargestellt.
Es kann allerdings zu einer Ablehnung in Folge einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kommen. Dies kann passieren, wenn bei den Gesundheitsfragen einige Erkrankungen verschwiegen wurden. Auch kommt es häufig vor, dass Diagnosen gestellt wurden, welche dem Versicherungsnehmer bis zum Leistungsfall unbekannt waren. Das ist ein Grund dafür, dass z.B. die Stiftung Warentest empfiehlt, eine private Rechtsschutzversicherung vor der Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung ist recht günstig zu haben, wenn nur der private Bereich versichert werden soll. Die Geck & Werner Finanzanlagenberatung hält diese Kombination aus Rechtschutz- und BU-Versicherung ebenfalls für empfehlenswert.
Die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen stellt einen der wichtigsten Punkte für den Abschluss einer BU-Versicherung dar. Es können beispielsweise Fragen zur Anzahl der bisherigen Krankenhausaufenthalte, gefährlichen Hobbys oder Tabak- und Drogenkonsum gestellt werden. Diese Fragen sollten Sie in jedem Fall vollkommen ehrlich beantworten und auf keinen Fall bestimmte Dinge verschweigen. Dies würde nämlich zu einer vorvertraglichen Anzeigepflichtsverletzung führen. Im schlimmsten Fall führt dies zu einem vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes und alle Beiträge wären umsonst gezahlt worden. Der Versicherer hat bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nämlich das Recht, fristlos vom Vertrag zurückzutreten. Falls Ihnen der Versicherer eine arglistige Täuschung nachweisen kann, besteht für diesen sogar das Recht, den Vertrag anzufechten. Die Anfechtung führt zur rückwirkenden Aufhebung des Vertrags und zum Verlust des Versicherungsschutzes. Des Weiteren muss der Versicherungsnehmer evtl. erhaltene Leistungen zurückzahlen – selbst wenn die falschen Angaben in keinem Zusammenhang mit dem Leistungsfall standen.
Bei den Gesundheitsfragen müssen Sie allerdings nur solche Erkrankungen und gefahrenerhöhende Umstände angeben, nach welchen der Versicherer in Textform gefragt hat. Die vom Versicherer gestellten Fragen beziehen sich in den meisten Fällen nur auf einen begrenzten Zeitraum, z.B. auf die letzten 5 oder 10 Jahre.
Bei den Gesundheitsfragen ist es wichtig, eine anonyme Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften zu stellen. Dann wissen Sie im Vorhinein, zu welchen Konditionen Sie welche Versicherung aufnehmen würde. Falls man diese Anfrage nicht anonym durchführt, kann es dazu kommen, dass es nach einer Ablehnung bei einer Versicherung zu einer Eintragung im “Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer – HIS” kommt. Falls dies geschieht, hat sich die Sache mit der Berufsunfähigkeitsversicherung erledigt und Sie bekommen bei keiner Versicherung mehr einen Vertrag. Die Gesundheitsfragen sind also sehr wichtig und hier muss sehr gewissenhaft gearbeitet werden. Wir haben Ihnen hier einen Artikel vom Verbraucherschutz zum Thema Gesundheitsfragen verlinkt.
Wenn wir Ihnen vor der anonymen Risikovoranfrage ein Angebot erstellen würden, dann wäre das ungefähr so, als würden wir Ihnen Ihr Traumauto mit der absoluten Top Ausstattung vorstellen, um Ihnen kurz vor dem Kauf zu erzählen, dass Sie dieses Auto in Deutschland gar nicht kaufen können oder nur für einen Aufpreis von 200%.
Außerdem sollten Sie sich für die Beantwortung der Gesundheitsfragen genügend Zeit nehmen. Am besten nehmen Sie die Fragen mit nach Hause und denken mehrmals darüber nach, ob Sie wirklich nichts vergessen haben. Sprechen Sie auch mit Ihrer Familie oder Freunden darüber.
Auch kann es sehr sinnvoll sein, die eigene Patientenakte anzufordern für die Beantwortung der Gesundheitsfragen. Manchmal sind in dieser Akte Diagnosen vermerkt, von denen Sie gar nichts wissen. Die Geck & Werner Finanzanlagenberatung empfiehlt aus diesem Grund jedem Kunden vor Abschluss der BU-Versicherung, die Patientenakte anzufordern. Wie sie an diese kommen, besprechen wir mit Ihnen gerne in einer persönlichen Beratung.
Eine umfangreiche Beratung ist aus unserer Sicht vollkommen unerlässlich! Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, auch solche Versicherungen ohne großen Aufwand online abzuschließen. Sie sollten sich allerdings immer fragen, ob es bei einer solch elementaren Versicherung sinnvoll ist, sich nicht beraten zu lassen. Zusätzliche Kosten entstehen durch eine Beratung durch die Geck & Werner Finanzanlagenberatung GbR nicht. Und falls sie doch mal bei einem online Vergleichsrechner vorbeischauen, sollten Sie sich vor dem Abschluss folgende Fragen stellen:
- Sind wirklich alle für Sie relevanten Klauseln im Vergleich enthalten?
- Haben Sie wirklich alle diese Klauseln und Bausteine verstanden?
- Sind die voreingestellten Rahmenparameter korrekt (Laufzeit, Dynamik etc.)?
- Was passiert, wenn die Versicherungsgesellschaft meinen online Antrag ablehnt?
- Wissen Sie, wen sie im Leistungsfall anrufen würden?
- Wurden in dem Vergleich Prozessquoten berücksichtigt?
- Wie groß ist der Schaden, falls doch etwas vergessen wurde?
Diese Liste würde sich bei dem komplexen Thema BU-Versicherung beliebig erweitern lassen, aber wir gehen davon aus, dass die Problematik auch durch die kurze Aufführung der hier genannten Punkte klar wird.
- Höhe der Berufsunfähigkeitsrente richtig wählen
- Laufzeit richtig wählen
- Dynamik vereinbaren
- Qualität der
Leistungen beurteilen - Finanzielle Situation der Versicherungsgesellschaft bewerten
- Prozessquoten des Versicherers ermitteln
Es gibt noch viele weitere Faktoren, die eine wichtige Rolle spielen können beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir haben uns hier nur auf einige der wichtigsten Punkte beschränkt.
Falls Ihnen das alles zu viel sein sollte, dann lassen Sie sich einfach von uns ausführlich beraten und wir finden gemeinsam den passenden Tarif!
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur nach unserer Meinung eine absolute Pflichtversicherung. Falls es zu einer Berufsunfähigkeit kommt und kein oder schlechter Versicherungsschutz besteht, können die Folgen Ihre existenzielle Grundlage bedrohen.
Unsere Website bietet Ihnen einen guten Einstieg zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Sie können mit dieser Ihre Wünsche stark konkretisieren. Allerdings sollten Sie sich vor dem Abschluss definitiv von uns professionell beraten lassen, da wir doch noch ein bisschen mehr wissen als unsere Beiträge vermitteln.
Eine Beratung durch die Geck & Werner Finanzanlagenberatung GbR kostet Sie keinen Cent mehr als vergleichbare online Abschlussportale.
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung
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Auch Verbraucherschützer, wie der Bund der Versicherten oder Stiftung Warentest und selbst das Bundesverfassungsgericht sehen das nicht anders.
„Angesichts des gegenwärtigen Niveaus gesetzlich vorgesehener Leistungen im Fall der Berufsunfähigkeit sind die meisten Berufstätigen […] darauf angewiesen […] privat vorzusorgen, um Ihren Lebensstandard zu sichern.“ [BVerfG, 1 BvR 2027/02 vom 23.10.2006, Abs. 39]
„Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist unverzichtbar. Alle Berufstätigen, aber auch Schüler, Auszubildende, Studenten, Hausfrauen und -männer, sollten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, solange sie noch kerngesund sind. Schon kleine Leiden oder Vorerkrankungen können später zur Ablehnung eines Antrags führen“ [Bund der Versicherten]
„Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) gehört zu den Versicherungen, die jeder haben sollte.“ [Stiftung Warentest]

Die Häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit
Viele Menschen gehen davon aus, dass in den häufigsten Fällen Erkrankungen des Bewegungsapparats zu einer Berufsunfähigkeit führen. Diese Annahme ist aber nicht korrekt, wie aus unserer Darstellung ersichtlich wird.
Besonders psychische Erkrankungen führen oft zu einer Berufsunfähigkeit. Viele Menschen leben heute unter hohem Stress am Arbeitsplatz und auch im privaten Bereich. Ein Burn-out ist deswegen keine unwahrscheinliche Erkrankung mehr und dies spiegelt sich auch in der Statistik wieder.
Häufig wird die Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, wie folgt beschrieben: „Jeder Vierte, also 25% aller Arbeitnehmer müssen frühzeitig aus gesundheitlichen Gründen aus ihrem Job aussteigen“. Unserer Meinung nach sollte man dieses Risiko bzw. die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos etwas detaillierter betrachten. Die hier aufgeführte Grafik des GDV vermittelt ein genaueres Bild über die Wahrscheinlichkeit, bis zur Rente mit 65 bei einem Eintrittsalter von 20 mindestens einmal berufsunfähig zu werden.
Somit wird klar, dass das Risiko der Berufsunfähigkeit z.B. für einen 20-jährigen Mann nicht von der Hand zu weisen ist. Jeder Arbeitstätige sollte sich die Frage stellen, ob er mit einer Sicherheit von 100% sagen kann, dass er bis zu seinem Renteneintrittsalter nicht berufsunfähig wird. Lautet die Antwort nein, dann sollte er sich dringend mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung auseinandersetzen.
Wenn Sie seit min. 5 Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzahlen und seit min. 3 Jahren Pflichtbeiträge zahlen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (EMR). Bei der EMR wird zwischen der vollen und der halben EMR unterschieden. Die volle EMR erhalten Sie unter der Voraussetzung, dass Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Die Höhe der Rente finden Sie auf Ihrem aktuellen Rentenbescheid der GRV. Als Faustformel lässt sich sagen, dass diese ca. 34% Ihres letzten Bruttogehalts beträgt. Die halbe EMR erhalten Sie unter der Voraussetzung, dass Sie noch zwischen 3 bis 6 Stunden am Tag arbeiten können. Die Höhe der halben EMR beträgt ca. 17% ihres letzten Bruttogehalts. Das große Problem der EMR besteht neben der zu geringen Rentenzahlung darin, dass nicht Ihr zuletzt ausgeübter Beruf als Maßstab herangezogen wird, um zu entscheiden, ob Sie berufsunfähig sind. Es spielt also keine Rolle, ob die neue Tätigkeit ihrer Qualifikation oder ihrem vorherigen Einkommen entspricht. Somit kann ein Akademiker mit einer psychischen Erkrankung immer noch Elektroteile am Fließband montieren oder putzen gehen. Ein Handwerker mit einer Erkrankung am Fuß könnte noch einen Job in einem Call-Center annehmen usw.
Damit sollte klar sein, dass der Staat Ihnen bei einer Berufsunfähigkeit auch nicht aus der Klemme hilft.
In einigen Berufen erhalten Sie automatisch durch die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk eine grundlegende Absicherung Ihrer Arbeitskraft. Diese Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk erhalten z.B. Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Ärzte, Notare etc.
Es handelt sich dabei aber wirklich nur um eine Grundsicherung, da Sie nur einen Anspruch auf eine BU-Rente haben, wenn sie Ihren Beruf überhaupt nicht mehr ausüben können. Es muss also eine 100%-ige Berufsunfähigkeit vorliegen, welche i.d.R. mit der Rückgabe der Zulassung als Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc. oder der Rückgabe der Approbation als Arzt einhergeht.
Für die Prüfung, ob eine 100%-ige Berufsunfähigkeit vorliegt, wird nicht Ihre bisherige Tätigkeit als Maßstab herangezogen. Es wird vielmehr theoretisch geprüft, ob das Versorgungswerkmitglied seine Fähigkeiten für irgendeine andere wirtschaftliche Tätigkeit nutzen kann. Dazu gehören z.B. gutachterliche Tätigkeiten bei Versicherungen, beim MDK oder Tätigkeiten in Forschung und Lehre.
Unter dem Umstand, dass Sie keine dieser Tätigkeiten noch in geringem bzw. existenzsicherndem Umfang ausüben können, sind Sie 100% berufsunfähig.
Vermutlich beziehen deswegen nur 0,49% der 57.472 Mitglieder der Nordrheinischen Ärzteversorgung eine Berufsunfähigkeitsrente vom Versorgungswerk. (siehe Geschäftsbericht 2019)
Wir haben für Sie in dieser Grafik einmal zusammengefasst, welche Absicherungen die Lücken einer Berufsunfähigkeit bzw. einer längeren Erkrankung decken würden.
Die Grafik geht von einem Angestellten und somit Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Die hier dargestellte Grafik stellt nur eine Vereinfachung dar und es kann Lücken zwischen den einzelnen Phasen geben. Diese können aber durch passende Zusatzbausteine, wie z.B. eine Arbeitsunfähigkeitsklausel geschlossen werden.
Es gibt viele Erzählungen, dass die Gesellschaften hinter den Berufsunfähigkeitsversicherungen sich im Ernstfall vor einer Zahlung drücken würden. Es existieren allerdings einige Statistiken, welche einen vollkommen anderen Eindruck vermitteln.
Die Statistik des GDV zeigt, dass in ca. 80% der Leistungsfälle auch eine Rente ausgezahlt wird.
Außerdem wird ersichtlich, dass in fast allen Fällen für die Antragsprüfung nur vorhandene Unterlagen wie Atteste herangezogen werden. Nur in ca. 6% der Fälle wurde für die Leistungsprüfung ein neutrales Gutachten beauftragt, welche in 63% der Fälle zu Gunsten des Versicherten eine Berufsunfähigkeit feststellten.
In der folgenden Grafik, welche aus der GDV Statistik stammt, sind die häufigsten Ablehnungsgründe in der Leistungsprüfung der Berufsunfähigkeitsversicherung übersichtlich dargestellt.
Es kann allerdings zu einer Ablehnung in Folge einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kommen. Dies kann passieren, wenn bei den Gesundheitsfragen einige Erkrankungen verschwiegen wurden. Auch kommt es häufig vor, dass Diagnosen gestellt wurden, welche dem Versicherungsnehmer bis zum Leistungsfall unbekannt waren. Das ist ein Grund dafür, dass z.B. die Stiftung Warentest empfiehlt, eine private Rechtsschutzversicherung vor der Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung ist recht günstig zu haben, wenn nur der private Bereich versichert werden soll. Die Geck & Werner Finanzanlagenberatung hält diese Kombination aus Rechtschutz- und BU-Versicherung ebenfalls für empfehlenswert.
Die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen stellt einen der wichtigsten Punkte für den Abschluss einer BU-Versicherung dar. Es können beispielsweise Fragen zur Anzahl der bisherigen Krankenhausaufenthalte, gefährlichen Hobbys oder Tabak- und Drogenkonsum gestellt werden. Diese Fragen sollten Sie in jedem Fall vollkommen ehrlich beantworten und auf keinen Fall bestimmte Dinge verschweigen. Dies würde nämlich zu einer vorvertraglichen Anzeigepflichtsverletzung führen. Im schlimmsten Fall führt dies zu einem vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes und alle Beiträge wären umsonst gezahlt worden. Der Versicherer hat bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nämlich das Recht, fristlos vom Vertrag zurückzutreten. Falls Ihnen der Versicherer eine arglistige Täuschung nachweisen kann, besteht für diesen sogar das Recht, den Vertrag anzufechten. Die Anfechtung führt zur rückwirkenden Aufhebung des Vertrags und zum Verlust des Versicherungsschutzes. Des Weiteren muss der Versicherungsnehmer evtl. erhaltene Leistungen zurückzahlen – selbst wenn die falschen Angaben in keinem Zusammenhang mit dem Leistungsfall standen.
Bei den Gesundheitsfragen müssen Sie allerdings nur solche Erkrankungen und gefahrenerhöhende Umstände angeben, nach welchen der Versicherer in Textform gefragt hat. Die vom Versicherer gestellten Fragen beziehen sich in den meisten Fällen nur auf einen begrenzten Zeitraum, z.B. auf die letzten 5 oder 10 Jahre.
Bei den Gesundheitsfragen ist es wichtig, eine anonyme Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften zu stellen. Dann wissen Sie im Vorhinein, zu welchen Konditionen Sie welche Versicherung aufnehmen würde. Falls man diese Anfrage nicht anonym durchführt, kann es dazu kommen, dass es nach einer Ablehnung bei einer Versicherung zu einer Eintragung im “Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer – HIS” kommt. Falls dies geschieht, hat sich die Sache mit der Berufsunfähigkeitsversicherung erledigt und Sie bekommen bei keiner Versicherung mehr einen Vertrag. Die Gesundheitsfragen sind also sehr wichtig und hier muss sehr gewissenhaft gearbeitet werden. Wir haben Ihnen hier einen Artikel vom Verbraucherschutz zum Thema Gesundheitsfragen verlinkt.
Wenn wir Ihnen vor der anonymen Risikovoranfrage ein Angebot erstellen würden, dann wäre das ungefähr so, als würden wir Ihnen Ihr Traumauto mit der absoluten Top Ausstattung vorstellen, um Ihnen kurz vor dem Kauf zu erzählen, dass Sie dieses Auto in Deutschland gar nicht kaufen können oder nur für einen Aufpreis von 200%.
Außerdem sollten Sie sich für die Beantwortung der Gesundheitsfragen genügend Zeit nehmen. Am besten nehmen Sie die Fragen mit nach Hause und denken mehrmals darüber nach, ob Sie wirklich nichts vergessen haben. Sprechen Sie auch mit Ihrer Familie oder Freunden darüber.
Auch kann es sehr sinnvoll sein, die eigene Patientenakte anzufordern für die Beantwortung der Gesundheitsfragen. Manchmal sind in dieser Akte Diagnosen vermerkt, von denen Sie gar nichts wissen. Die Geck & Werner Finanzanlagenberatung empfiehlt aus diesem Grund jedem Kunden vor Abschluss der BU-Versicherung, die Patientenakte anzufordern. Wie sie an diese kommen, besprechen wir mit Ihnen gerne in einer persönlichen Beratung.
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→ Sind wirklich alle für Sie relevanten Klauseln im Vergleich enthalten?
→ Haben Sie wirklich alle diese Klauseln und Bausteine verstanden?
→ Sind die voreingestellten Rahmenparameter korrekt (Laufzeit, Dynamik etc.)?
→ Was passiert, wenn die Versicherungsgesellschaft meinen online Antrag ablehnt?
→ Wissen Sie, wen sie im Leistungsfall anrufen würden?
→ Wurden in dem Vergleich Prozessquoten berücksichtigt?
→ Wie groß ist der Schaden, falls doch etwas vergessen wurde?
Diese Liste würde sich bei dem komplexen Thema BU-Versicherung beliebig erweitern lassen, aber wir gehen davon aus, dass die Problematik auch durch die kurze Aufführung der hier genannten Punkte klar wird.
→ Höhe der Berufsunfähigkeitsrente richtig wählen
→ Laufzeit richtig wählen
→ Dynamik vereinbaren
→ Qualität der Leistungen beurteilen
→ Finanzielle Situation der Versicherungsgesellschaft bewerten
→ Prozessquoten des Versicherers ermitteln
Es gibt noch viele weitere Faktoren, die eine wichtige Rolle spielen können beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Wir haben uns hier nur auf einige der wichtigsten Punkte beschränkt.
Falls Ihnen das alles zu viel sein sollte, dann lassen Sie sich einfach von uns ausführlich beraten und wir finden gemeinsam den passenden Tarif!
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht nur nach unserer Meinung eine absolute Pflichtversicherung. Falls es zu einer Berufsunfähigkeit kommt und kein oder schlechter Versicherungsschutz besteht, können die Folgen Ihre existenzielle Grundlage bedrohen.
Unsere Website bietet Ihnen einen guten Einstieg zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Sie können mit dieser Ihre Wünsche stark konkretisieren. Allerdings sollten Sie sich vor dem Abschluss definitiv von uns professionell beraten lassen, da wir doch noch ein bisschen mehr wissen als unsere Beiträge vermitteln.
Eine Beratung durch die Geck & Werner Finanzanlagenberatung GbR kostet Sie keinen Cent mehr als vergleichbare online Abschlussportale.