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Wohngebäudeversicherung

Das Wichtigste zu Anfang

  • Die Wohngebäudeversicherung ist für Immobilienbesitzer unverzichtbar – versichert sind Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser.

  • Bei einem Hausbau benötigen Sie einige zusätzliche Bausteine.

  • Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes bietet eine Elementarschadenversicherung. Diese schützt vor Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen oder Starkregen.

  • Achten Sie bei Versicherungsabschluss auf den Verzicht grober Fahrlässigkeit.

Brauche ich eine Wohngebäudeversicherung?

Egal aus welchem Motiv Sie eine Immobilie erwerben, handelt es sich dabei um eine große finanzielle Entscheidung. Sie werden genau berechnet haben, wie viel Eigenheim Sie sich leisten können. Die meisten Eigenheimbesitzer unterschätzen allerdings die Kosten, welche bei einem Schaden in Ihrer Immobilie anfallen können. Beispielsweise müssen Sie nach einem Leitungswasserschaden häufig mehrere Räume sanieren lassen. Weitere Kosten können durch Unbewohnbarkeit oder Trocknungsarbeiten entstehen. Somit können Sie durch einen Leitungswasserschaden schnell in finanzielle Probleme geraten. Um sich vor diesen und weiteren Kosten zu schützen, benötigen Sie eine Wohngebäudeversicherung.

Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Schäden am Gebäude und alle fest mit dem Gebäude verbundenen Gebäudeteile. Beispiele dafür sind Treppen, Türen, Heizungsanlagen oder auch die fest eingebaute Badewanne. Zum besseren Verständnis dient meist folgende Vorstellung: alle Dinge, die sie bei einem Umzug nicht mitnehmen können, werden über die Wohngebäudeversicherung abgesichert.

Welche Schäden versichert die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung schützt vor Gefahren wie Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel, Leitungswasser oder Überspannung. Auch bei dieser Versicherung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, verschiedene Zusatzbausteine einzubinden, um sich gegen weitere Gefahren abzusichern. Zum Beispiel haben Sie die Möglichkeit, sich durch eine Elementarschadenversicherung vor Schäden wie Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck, Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau abzusichern.

Häufig gestellte Fragen

Bei der Wohngebäudeversicherung gibt es die Möglichkeit, Zusatzbausteine einzubinden. Im Verlauf stellen wir ein paar Beispiele vor. Wie bereits oben erwähnt, gibt es als Baustein die Elementarschadenversicherung.

Hat der Eigentümer des Hauses alternative Energiequellen, wie zum Beispiel Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und Wärmepumpenanlagen installiert, kann der Eigentümer eine Ertragsausfallpolice abschließen.

Sie sollten ebenfalls darauf achten, ob ihre Versicherung für Abbruch- und Aufräumkosten zahlt, sowie für Bewegungs- und Schutzkosten.

Die Wohngebäudeversicherung kann auch für Schäden aufkommen, die infolge eines Einbruchs entstanden sind. Daher achten Sie darauf, ob ihre Versicherung Einbruchschäden abdeckt.

Wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen, ist es sinnvoll, darauf zu achten, ob die Versicherung auch Schäden infolge grober Fahrlässigkeit abdeckt. Ein Beispiel: Sie möchten in Ihrem Haus eigenständig Strom verlegen. Sie beauftragen also keinen Fachmann, sondern verbinden unfachmännisch einzelne Kabel. Nach einiger Zeit lösen sich die Kabel und es kommt durch eines der Kabel zu einem Brand. In diesem Fall handelt es sich um eine grobe Fahrlässigkeit von Ihnen. Diesen Schaden übernimmt die Versicherung nur bei Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit

Die Feuerrohbauversicherung deckt Schäden ab, die während eines Hausbaus durch Feuer, Blitzschlag oder Explosion entstehen. Die Feuerrohbauversicherung wird oft bei der Immobilienfinanzierung von der finanzierenden Bank verlangt.

Eine gute Wohngebäudeversicherung hat auch als Zusatzbaustein eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Dieser Baustein schützt vor Haftungsansprüchen Dritter. Als Bauherr sind sie dazu verpflichtet, die Baustelle zu sichern und Gefahren zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Sollte beispielsweise jemand von umstürzenden Teilen verletzt werden, kommt die Bauherrenhaftpflichtversicherung für den Schaden auf.

Sollten Sie ein bereits errichtetes Haus kaufen, erwerben sie auch die Wohngebäudeversicherung mit. Die eigentliche Besitzübergabe erfolgt beim Hauskauf mit der Eintragung in das Grundbuch. Ab dem Grundbucheintrag bzw. der Kenntnis über die bereits vorhandene Wohngebäudeversicherung hat der Käufer ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht dieser Versicherung.

Sollten Sie ein Haus erben, so haben Sie grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht. Zumindest besteht dafür keine klare rechtliche Grundlage

Paul

Paul Werner

Melden Sie sich noch heute bei uns und wir vereinbaren einen Termin

Wohngebäudeversicherung

Das Wichtigste zu Anfang

  • Die Wohngebäudeversicherung ist für Immobilienbesitzer unverzichtbar – versichert sind Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser.

  • Bei einem Hausbau benötigen Sie einige zusätzliche Bausteine.

  • Eine Erweiterung des Versicherungsschutzes bietet eine Elementarschadenversicherung. Diese schützt vor Überschwemmung, Erdrutsch, Lawinen oder Starkregen.

  • Achten Sie bei Versicherungsabschluss auf den Verzicht grober Fahrlässigkeit.

Schäden im Jahre 2019 in Deutschland

Leitungswasser
1.070.000
Sturm und Hagel
770.000
Feuer
180.000
Elementarschäden
50.000

Brauche ich eine Wohngebäudeversicherung?

Egal aus welchem Motiv Sie eine Immobilie erwerben, handelt es sich dabei um eine große finanzielle Entscheidung. Sie werden genau berechnet haben, wie viel Eigenheim Sie sich leisten können. Die meisten Eigenheimbesitzer unterschätzen allerdings die Kosten, welche bei einem Schaden in Ihrer Immobilie anfallen können. Beispielsweise müssen Sie nach einem Leitungswasserschaden häufig mehrere Räume sanieren lassen. Weitere Kosten können durch Unbewohnbarkeit oder Trocknungsarbeiten entstehen. Somit können Sie durch einen Leitungswasserschaden schnell in finanzielle Probleme geraten. Um sich vor diesen und weiteren Kosten zu schützen, benötigen Sie eine Wohngebäudeversicherung.

Was ist in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Schäden am Gebäude und alle fest mit dem Gebäude verbundenen Gebäudeteile. Beispiele dafür sind Treppen, Türen, Heizungsanlagen oder auch die fest eingebaute Badewanne. Zum besseren Verständnis dient meist folgende Vorstellung: alle Dinge, die sie bei einem Umzug nicht mitnehmen können, werden über die Wohngebäudeversicherung abgesichert.

Welche Schäden versichert die Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung schützt vor Gefahren wie Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel, Leitungswasser oder Überspannung. Auch bei dieser Versicherung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, verschiedene Zusatzbausteine einzubinden, um sich gegen weitere Gefahren abzusichern. Zum Beispiel haben Sie die Möglichkeit, sich durch eine Elementarschadenversicherung vor Schäden wie Hochwasser, Erdbeben, Erdsenkung, Schneedruck, Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau abzusichern.

Häufig gestellte Fragen

Bei der Wohngebäudeversicherung gibt es die Möglichkeit, Zusatzbausteine einzubinden. Im Verlauf stellen wir ein paar Beispiele vor. Wie bereits oben erwähnt, gibt es als Baustein die Elementarschadenversicherung.

Hat der Eigentümer des Hauses alternative Energiequellen, wie zum Beispiel Photovoltaik-, Solarthermie-, Geothermie- und Wärmepumpenanlagen installiert, kann der Eigentümer eine Ertragsausfallpolice abschließen.

Sie sollten ebenfalls darauf achten, ob ihre Versicherung für Abbruch- und Aufräumkosten zahlt, sowie für Bewegungs- und Schutzkosten.

Die Wohngebäudeversicherung kann auch für Schäden aufkommen, die infolge eines Einbruchs entstanden sind. Daher achten Sie darauf, ob ihre Versicherung Einbruchschäden abdeckt.

Wenn Sie eine Wohngebäudeversicherung abschließen, ist es sinnvoll, darauf zu achten, ob die Versicherung auch Schäden infolge grober Fahrlässigkeit abdeckt. Ein Beispiel: Sie möchten in Ihrem Haus eigenständig Strom verlegen. Sie beauftragen also keinen Fachmann, sondern verbinden unfachmännisch einzelne Kabel. Nach einiger Zeit lösen sich die Kabel und es kommt durch eines der Kabel zu einem Brand. In diesem Fall handelt es sich um eine grobe Fahrlässigkeit von Ihnen. Diesen Schaden übernimmt die Versicherung nur bei Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit

Die Feuerrohbauversicherung deckt Schäden ab, die während eines Hausbaus durch Feuer, Blitzschlag oder Explosion entstehen. Die Feuerrohbauversicherung wird oft bei der Immobilienfinanzierung von der finanzierenden Bank verlangt.

Eine gute Wohngebäudeversicherung hat auch als Zusatzbaustein eine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Dieser Baustein schützt vor Haftungsansprüchen Dritter. Als Bauherr sind sie dazu verpflichtet, die Baustelle zu sichern und Gefahren zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Sollte beispielsweise jemand von umstürzenden Teilen verletzt werden, kommt die Bauherrenhaftpflichtversicherung für den Schaden auf.

Sollten Sie ein bereits errichtetes Haus kaufen, erwerben sie auch die Wohngebäudeversicherung mit. Die eigentliche Besitzübergabe erfolgt beim Hauskauf mit der Eintragung in das Grundbuch. Ab dem Grundbucheintrag bzw. der Kenntnis über die bereits vorhandene Wohngebäudeversicherung hat der Käufer ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht dieser Versicherung.

Sollten Sie ein Haus erben, so haben Sie grundsätzlich kein Sonderkündigungsrecht. Zumindest besteht dafür keine klare rechtliche Grundlage

Paul

Paul Werner

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