Privathaftpflichtversicherung
Das Wichtigste zu Anfang
- Die Privathaftpflicht zahlt für Schäden, die Sie unbeabsichtigt verursacht haben
- Sie zahlt für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden
- Eine Privathaftpflicht wehrt unberechtigte Forderung dritter gegen Sie ab
- Es gibt Schäden, für die eine Privathaftpflicht nicht aufkommt
- Besonders ältere Tarife haben oft nicht die besten Bedingungen
- Eine sehr gute Privathaftpflicht bekommt man für kleines Geld
Was versichert die Privathaftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Natürlich zahlt die Versicherung aber nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Sollte der Schaden höher sein, müssen Sie selbst für die Differenz aufkommen. Zur groben Übersicht kann man sagen, dass die Privathaftpflichtversicherung in vielen alltäglichen Situationen leistet.
Hierzu einige Beispiele:
- Sie schmeißen ihr Glas bei einem Freund um und der Inhalt zerstört teures Mobiliar.
- Ihr Kind schießt mit einem Fußball eine Glasscheibe des Nachbarn kaputt.
- Ein Fußgänger rutscht auf dem vereisten Gehweg vor Ihrer selbst genutzten Immobilie aus.
- Sie laufen vor ein Auto, welches aufgrund einer Vollbremsung einen Unfall baut.
Was sind Ausschlüsse bei der Privathaftpflichtversicherung?
Wie bei den meisten Versicherungen gibt es auch bei der Haftpflichtversicherung Ausschlüsse. Die private Haftpflicht zahlt unter anderem nicht für:
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden aufgrund von Straftaten
- Schäden am eigenen Körper, die Sie sich selbst zugefügt haben
- Schäden aufgrund vertraglicher Pflichtverletzung
- Schäden, die von anderen Versicherungen übernommen werden (z.B. Kfz-Haftplicht)

Eine Privathaftpflichtversicherung bekommt man bereits für sehr kleines Geld. Auch wenn einem die Deckungssummen von z.B. 10 Millionen Euro sehr hoch vorkommen, sollten Sie die Höhe der Deckungssumme gut überdenken. Das Handy ihres Freundes, welches Sie aus Versehen zerstört haben, kostet Sie vielleicht ein paar hundert Euro. Teuer wird es, wenn Sie eine Person verletzen. Die entstehenden Kosten können dann die 10 Millionen Euro Deckungssumme übersteigen und Sie müssen für den Rest selbst aufkommen. Daher sparen Sie auch hier nicht an der falschen Stelle. Mit einer Deckungssumme von mindestens 20 Millionen Euro ist man in den meisten Fällen sehr gut abgesichert. Manche Versicherer bieten sogar eine Deckungssumme bis 100 Millionen Euro. Allerdings ist es noch nie zu einem so hohen Privathaftpflichtschaden gekommen.
Best-Leistungsgarantie:
Sollte Ihr Versicherer einmal einen Schaden ablehnen und Sie haben eine Best-Leistungsgarantie, müssen Sie ihrem Versicherer nachweisen, dass ein anderes Versicherungsunternehmen den Schaden übernommen hätte. Können Sie dies nachweisen, zahlt Ihr Versicherer ihren Schaden. Sie können sich allerdings nur auf vergleichbare Tarife beziehen. Haben Sie beispielsweise einen Basistarif abgeschlossen, können Sie sich nicht auf einen Premiumtarif eines anderen Versicherers beziehen.
Forderungsausfalldeckung:
Achten Sie darauf, wie hoch die Deckung bei Forderungsausfall ist. Der Forderungsausfall kommt dann ins Spiel, wenn Ihnen Schäden zugefügt werden, der Verursacher aber nicht dafür aufkommen kann. In einem solchen Fall kommt Ihre Privathaftpflicht für den entstehenden Schaden auf.
Sachschäden an einer Mietwohnung
Schäden in der Mietwohnung werden meist über die Privathaftpflicht abgedeckt. Manchmal kommen auch andere Versicherungen für den Schaden auf. Achten Sie auf die Deckungssumme für Mietsachschäden. Stiftung Warentest empfiehlt eine Absicherung von Mietsachschäden in Höhe von mindestens 300.000 Euro.
Auslandsschutz
Achten Sie darauf, wie lange Ihre Privathaftpflicht im Ausland leistet. Stiftung Warentest empfiehlt einen Schutz für mindestens 36 Monate innerhalb Europas und mindestens 12 Monate weltweit.
Gefälligkeitsschäden
Vor allem bei älteren Verträgen finden Sie diese Klausel eher selten. Gefälligkeitsschäden entstehen, wenn Sie jemandem unentgeltlich helfen und dabei etwas zerstören. Häufig kommt dies bei Umzügen vor. Informieren Sie sich, ob in Ihrem aktuellen Tarif Gefälligkeitsschäden versichert sind und bis zu welchem Betrag.
Es gibt noch eine Vielzahl weiterer wichtige Punkte, auf die Sie bei einer Privathaftpflichtversicherung achten sollten. In einem Beratungsgespräch würden wir diese im Detail mit Ihnen besprechen.
Privathaftpflichtversicherung

Das Wichtigste zu Anfang
- Die Privathaftpflicht zahlt für Schäden, die Sie unbeabsichtigt verursacht haben
- Sie zahlt für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden
- Eine Privathaftpflicht wehrt unberechtigte Forderung dritter gegen Sie ab
- Es gibt Schäden, für die eine Privathaftpflicht nicht aufkommt
- Besonders ältere Tarife haben oft nicht die besten Bedingungen
- Eine sehr gute Privathaftpflicht bekommt man für kleines Geld
Was versichert die Privathaftpflichtversicherung?
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Natürlich zahlt die Versicherung aber nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Sollte der Schaden höher sein, müssen Sie selbst für die Differenz aufkommen. Zur groben Übersicht kann man sagen, dass die Privathaftpflichtversicherung in vielen alltäglichen Situationen leistet. Hierzu einige Beispiele:
- Sie schmeißen ihr Glas bei einem Freund um und der Inhalt zerstört teures Mobiliar.
- Ihr Kind schießt mit einem Fußball eine Glasscheibe des Nachbarn kaputt.
- Ein Fußgänger rutscht auf dem vereisten Gehweg vor Ihrer selbst genutzten Immobilie aus.
- Sie laufen vor ein Auto, welches aufgrund einer Vollbremsung einen Unfall baut.
Was sind Ausschlüsse bei der Privathaftpflichtversicherung?
Wie bei den meisten Versicherungen gibt es auch bei der Haftpflichtversicherung Ausschlüsse. Die private Haftpflicht zahlt unter anderem nicht für:
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden aufgrund von Straftaten
- Schäden am eigenen Körper, die Sie sich selbst zugefügt haben
- Schäden aufgrund vertraglicher Pflichtverletzung
- Schäden, die von anderen Versicherungen übernommen werden (z.B. Kfz-Haftplicht)
Häufig gestellte Fragen
Eine Privathaftpflichtversicherung bekommt man bereits für sehr kleines Geld. Auch wenn einem die Deckungssummen von z.B. 10 Millionen Euro sehr hoch vorkommen, sollten Sie die Höhe der Deckungssumme gut überdenken. Das Handy ihres Freundes, welches Sie aus Versehen zerstört haben, kostet Sie vielleicht ein paar hundert Euro. Teuer wird es, wenn Sie eine Person verletzen. Die entstehenden Kosten können dann die 10 Millionen Euro Deckungssumme übersteigen und Sie müssen für den Rest selbst aufkommen. Daher sparen Sie auch hier nicht an der falschen Stelle. Mit einer Deckungssumme von mindestens 20 Millionen Euro ist man in den meisten Fällen sehr gut abgesichert. Manche Versicherer bieten sogar eine Deckungssumme bis 100 Millionen Euro. Allerdings ist es noch nie zu einem so hohen Privathaftpflichtschaden gekommen.
Best-Leistungsgarantie:
Sollte Ihr Versicherer einmal einen Schaden ablehnen und Sie haben eine Best-Leistungsgarantie, müssen Sie ihrem Versicherer nachweisen, dass ein anderes Versicherungsunternehmen den Schaden übernommen hätte. Können Sie dies nachweisen, zahlt Ihr Versicherer ihren Schaden. Sie können sich allerdings nur auf vergleichbare Tarife beziehen. Haben Sie beispielsweise einen Basistarif abgeschlossen, können Sie sich nicht auf einen Premiumtarif eines anderen Versicherers beziehen.
Forderungsausfalldeckung:
Achten Sie darauf, wie hoch die Deckung bei Forderungsausfall ist. Der Forderungsausfall kommt dann ins Spiel, wenn Ihnen Schäden zugefügt werden, der Verursacher aber nicht dafür aufkommen kann. In einem solchen Fall kommt Ihre Privathaftpflicht für den entstehenden Schaden auf.
Sachschäden an einer Mietwohnung
Schäden in der Mietwohnung werden meist über die Privathaftpflicht abgedeckt. Manchmal kommen auch andere Versicherungen für den Schaden auf. Achten Sie auf die Deckungssumme für Mietsachschäden. Stiftung Warentest empfiehlt eine Absicherung von Mietsachschäden in Höhe von mindestens 300.000 Euro.
Auslandsschutz
Achten Sie darauf, wie lange Ihre Privathaftpflicht im Ausland leistet. Stiftung Warentest empfiehlt einen Schutz für mindestens 36 Monate innerhalb Europas und mindestens 12 Monate weltweit.
Gefälligkeitsschäden
Vor allem bei älteren Verträgen finden Sie diese Klausel eher selten. Gefälligkeitsschäden entstehen, wenn Sie jemandem unentgeltlich helfen und dabei etwas zerstören. Häufig kommt dies bei Umzügen vor. Informieren Sie sich, ob in Ihrem aktuellen Tarif Gefälligkeitsschäden versichert sind und bis zu welchem Betrag.
Es gibt noch eine Vielzahl weiterer wichtige Punkte, auf die Sie bei einer Privathaftpflichtversicherung achten sollten. In einem Beratungsgespräch würden wir diese im Detail mit Ihnen besprechen.