Pflegezusatzversicherung

Das Wichtigste zu Anfang
- Eine Pflegezusatzversicherung kann die Lücken der gesetzlichen, aber auch der privaten Pflegeversicherung schließen
- Bei der Pflegezusatzversicherung gibt es die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung
- In den meisten Fällen ist eine Pflegetagegeld-Versicherung am sinnvollsten
Wer ist gesetzlich pflegeversichert?
Sobald Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, sind Sie automatisch auch pflegeversichert. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass die Pflegeversicherung erst eine Leistung freigibt, wenn Sie mehr als sechs Monate „pflegebedürftig“ sind. Wenn Sie eine Leistung beantragt haben, wird Ihr Anliegen überprüft und sie werden in eine der fünf Pflegegrade eingestuft. Die Einstufung in die verschiedenen Pflegegrade erfolgt über ein Punktesystem durch einen Gutachter.
Wie erfolgt die Einschätzung des Pflegegrades?
Eine Person ist pflegebedürftig, wenn sie ihren eigenen Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen kann und daher Hilfe benötigt. Der Gutachter beurteilt insgesamt sechs Lebensbereiche:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Was leistet die gesetzlliche Pflegeversicherung?
Wie bereits erwähnt, leistet die Pflegeversicherung nur auf Antrag. Es wird generell unterschieden, ob Leistungen für ambulante Pflege (zu Hause) oder für die stationäre Pflege (Pflegeheim) gezahlt werden.
Soll die Pflegeversicherung für ambulante Pflege zahlen, kommt es darauf an, ob ein Pflegedienst oder eine nahestehende Person die Pflege übernimmt. Für den Pflegedienst gibt es so genannte Pflegesachleistungen, während für die Pflege durch nahestehende Personen ein Pflegegeld gezahlt wird. Wie hoch die Leistungen sind, hängt vom festgestellten Pflegegrad ab. Bei der Pflege durch einen Pflegedienst gibt es allerdings einen Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Die gesetzliche Versicherung bezahlt den Pflegedienst direkt, wo hingegen die private Versicherung eine Kostenerstattung anbietet.
Die Pflegeversicherung bietet allerdings auch Leistungen an, die unabhängig vom Pflegegrad geleistet werden, wie eine individuelle Pflegeberatung, Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, Pflegehilfsmittel und Entlastungsbeträge. Ab Pflegegrad 2 gibt es zusätzlich noch eine Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und eine Tages- und Nachtpflege.
Pflegesachleistung
- Pflegegrad 1: 0 Euro
- Pflegegrad 2: 689 Euro
- Pflegegrad 3: 1.298 Euro
- Pflegegrad 4: 1.612 Euro
- Pflegegrad 5: 1.995 Euro
Pflegegeld
- Pflegegrad 1: 0 Euro
- Pflegegrad 2: 316 Euro
- Pflegegrad 3: 545 Euro
- Pflegegrad 4: 728 Euro
- Pflegegrad 5: 901 Euro
Stationäre Kosten
- Pflegegrad 1: 0 Euro
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Häufig gestellte Fragen
Pflegetagegeld
Beim Pflegetagegeld erhalten Sie eine vereinbarte tägliche Zahlung, sollten Sie pflegebedürftig werden. Dabei wird nicht unterschieden, ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden. Das Geld steht ihnen frei zur Verfügung. Es kann aber sein, dass Sie das gesamte Tagegeld erst ab einem Pflegegrad von 4 oder 5 erhalten. Bei einem geringeren Pflegegrad erhalten Sie meist das Tagegeld anteilig.
Pflegekostenversicherung
Bei der Pflegekostenversicherung übernimmt der Versicherer Ihren Eigenanteil, ganz oder teilweise, wenn Sie die gesetzliche Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Sie können meist wählen, ob der Versicherer einen vereinbarten Prozentsatz der Restkosten übernimmt oder die Restkosten bis zu einer festgelegten Höchstgrenze gezahlt werden.
Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung zahlt eine im Voraus vereinbarte Rente, wenn Sie pflegebedürftig werden. Dieses Geld steht Ihnen zur freien Verfügung. Häufig erfolgt die Einstufung der Pflegebedürftigkeit nach der sozialen Pflegeversicherung. Manche Versicherer haben allerdings eine eigene Systematik. Im Vergleich zur Pflegetagegeld-Versicherung und Pflegekostenversicherung ist der Beitrag bei einer Pflegerentenversicherung für die gesamte Laufzeit festgelegt. Die zu zahlenden Beiträge sind allerdings deutlich teurer.
Pflege-Bahr: Staatlich geförderter Zusatzschutz
Wenn die Pflegetagegeld-Versicherung bestimmte Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine staatliche Förderung von 5 Euro monatlich. Meist sind diese Tarife aber mit schlechteren Bedingungen verknüpft. Die gezahlten Leistungen fallen meist recht niedrig aus. Außerdem ist der Beitrag an den Versicherer auch bei Pflegebedürftigkeit weiterhin zu zahlen. Beim staatlich geförderten Zusatzschutz müssen keine Angaben zu Ihrem Gesundheitsstatus gemacht werden.
Bei der Pflegeversicherung gilt bei erstmaligem Antrag einer Leistung eine Wartezeit von 2 Jahren, wobei der Antragsteller in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre versichert sein muss.
Da immer mehr Menschen im Alter pflegebedürftig werden, könnte man von dem Grundsatz ausgehen, dass sich für jeden Menschen eine Pflegezusatzversicherung lohnen kann. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen meist nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Da kann eine Pflegezusatzversicherung eine gute Ergänzung sein. Sie sollten sich allerdings die Frage stellen, ob Sie ihre Pflegekosten nicht aus Ihrem privaten Vermögen stemmen können.
Schließen Sie eine Pflegezusatzversicherung nur ab, wenn Sie die Beiträge langfristig zahlen können. Müssen Sie ihre Versicherung kündigen, weil Sie ihre Beiträge nicht mehr zahlen können, ist ihr bisher eingezahltes Geld weg. Andernfalls können Sie privat für die Pflegebedürftigkeit vorsorgen, indem Sie Rücklagen bilden.
Da in Deutschland die Zahl der Pflegebedürftigen stetig ansteigt, sollten Sie damit rechnen, dass sich Ihre Beiträge regelmäßig erhöhen.
Achten Sie bei der Versicherung darauf, ob Sie die Möglichkeit haben, ihre Versicherung beitragsfrei zu stellen, sollten Sie pflegebedürftig werden. Nicht jeder Versicherer bietet diese Option an.
Es sollten ebenfalls Tarife gewählt werden, bei denen es ausreicht, dass die gesetzliche Pflegeversicherung die Pflegebedürftigkeit feststellt. Andernfalls kann es sein, dass Sie sich regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen unterziehen müssen, um Ihre Leistungen weiterhin beziehen zu können.
Pflegezusatzversicherung
Das Wichtigste zu Anfang
- Eine Pflegezusatzversicherung kann die Lücken der gesetzlichen, aber auch der privaten Pflegeversicherung schließen
- Bei der Pflegezusatzversicherung gibt es die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung
- In den meisten Fällen ist eine Pflegetagegeld-Versicherung am sinnvollsten
Anzahl Pflegebedürftige in Deutschland (in Tausend)
Wer ist gesetzlich pflegeversichert?
Sobald Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind, sind Sie automatisch auch pflegeversichert. Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass die Pflegeversicherung erst eine Leistung freigibt, wenn Sie mehr als sechs Monate „pflegebedürftig“ sind. Wenn Sie eine Leistung beantragt haben, wird Ihr Anliegen überprüft und sie werden in eine der fünf Pflegegrade eingestuft. Die Einstufung in die verschiedenen Pflegegrade erfolgt über ein Punktesystem durch einen Gutachter.
Wie erfolgt die Einschätzung des Pflegegrades?
Eine Person ist pflegebedürftig, wenn sie ihren eigenen Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen kann und daher Hilfe benötigt. Der Gutachter beurteilt insgesamt sechs Lebensbereiche:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Was leistet die gesetzlliche Pflegeversicherung?
Wie bereits erwähnt, leistet die Pflegeversicherung nur auf Antrag. Es wird generell unterschieden, ob Leistungen für ambulante Pflege (zu Hause) oder für die stationäre Pflege (Pflegeheim) gezahlt werden.
Soll die Pflegeversicherung für ambulante Pflege zahlen, kommt es darauf an, ob ein Pflegedienst oder eine nahestehende Person die Pflege übernimmt. Für den Pflegedienst gibt es sogenannte Pflegesachleistungen, während für die Pflege durch nahestehende Personen ein Pflegegeld gezahlt wird. Wie hoch die Leistungen sind, hängt vom festgestellten Pflegegrad ab. Bei der Pflege durch einen Pflegedienst gibt es allerdings einen Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung. Die gesetzliche Versicherung bezahlt den Pflegedienst direkt, wo hingegen die private Versicherung eine Kostenerstattung anbietet.
Die Pflegeversicherung bietet allerdings auch Leistungen an, die unabhängig vom Pflegegrad geleistet werden, wie eine individuelle Pflegeberatung, Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, Pflegehilfsmittel und Entlastungsbeträge. Ab Pflegegrad 2 gibt es zusätzlich noch eine Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und eine Tages- und Nachtpflege.
Pflegesachleistung
- Pflegegrad 1: 0 Euro
- Pflegegrad 2: 689 Euro
- Pflegegrad 3: 1.298 Euro
- Pflegegrad 4: 1.612 Euro
- Pflegegrad 5: 1.995 Euro
Pflegegeld
- Pflegegrad 1: 0 Euro
- Pflegegrad 2: 316 Euro
- Pflegegrad 3: 545 Euro
- Pflegegrad 4: 728 Euro
- Pflegegrad 5: 901 Euro
Stationäre Kosten
- Pflegegrad 1: 0 Euro
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro


Pflegetagegeld
Beim Pflegetagegeld erhalten Sie eine vereinbarte tägliche Zahlung, sollten Sie pflegebedürftig werden. Dabei wird nicht unterschieden, ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden. Das Geld steht ihnen frei zur Verfügung. Es kann aber sein, dass Sie das gesamte Tagegeld erst ab einem Pflegegrad von 4 oder 5 erhalten. Bei einem geringeren Pflegegrad erhalten Sie meist das Tagegeld anteilig.
Pflegekostenversicherung
Bei der Pflegekostenversicherung übernimmt der Versicherer Ihren Eigenanteil ganz oder teilweise, wenn Sie die gesetzliche Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Sie können meist wählen, ob der Versicherer einen vereinbarten Prozentsatz der Restkosten übernimmt oder die Restkosten bis zu einer festgelegten Höchstgrenze gezahlt werden.
Pflegerentenversicherung
Die Pflegerentenversicherung zahlt eine im Voraus vereinbarte Rente, wenn Sie pflegebedürftig werden. Dieses Geld steht Ihnen zur freien Verfügung. Häufig erfolgt die Einstufung der Pflegebedürftigkeit nach der sozialen Pflegeversicherung. Manche Versicherer haben allerdings eine eigene Systematik. Im Vergleich zur Pflegetagegeld-Versicherung und Pflegekostenversicherung ist der Beitrag bei einer Pflegerentenversicherung für die gesamte Laufzeit festgelegt. Die zu zahlenden Beiträge sind allerdings deutlich teurer.
Pflege-Bahr: Staatlich geförderter Zusatzschutz
Wenn die Pflegetagegeld-Versicherung bestimmte Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine staatliche Förderung von 5 Euro monatlich. Meist sind diese Tarife aber mit schlechteren Bedingungen verknüpft. Die gezahlten Leistungen fallen meist recht niedrig aus. Außerdem ist der Beitrag an den Versicherer auch bei Pflegebedürftigkeit weiterhin zu zahlen. Beim staatlich geförderten Zusatzschutz müssen keine Angaben zu Ihrem Gesundheitsstatus gemacht werden.
Bei der Pflegeversicherung gilt bei erstmaligem Antrag einer Leistung eine Wartezeit von 2 Jahren, wobei der Antragsteller in den letzten 10 Jahren mindestens 2 Jahre versichert sein muss.
Da immer mehr Menschen im Alter pflegebedürftig werden, könnte man von dem Grundsatz ausgehen, dass sich für jeden Menschen eine Pflegezusatzversicherung lohnen kann. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen meist nicht aus, um die tatsächlichen Kosten zu decken. Da kann eine Pflegezusatzversicherung eine gute Ergänzung sein. Sie sollten sich allerdings die Frage stellen, ob Sie ihre Pflegekosten nicht aus Ihrem privaten Vermögen stemmen können.
Schließen Sie eine Pflegezusatzversicherung nur ab, wenn Sie die Beiträge langfristig zahlen können. Müssen Sie ihre Versicherung kündigen, weil Sie ihre Beiträge nicht mehr zahlen können, ist ihr bisher eingezahltes Geld weg. Andernfalls können Sie privat für die Pflegebedürftigkeit vorsorgen, indem Sie Rücklagen bilden.
Da in Deutschland die Zahl der Pflegebedürftigen stetig ansteigt, sollten Sie damit rechnen, dass sich Ihre Beiträge regelmäßig erhöhen.
Achten Sie bei der Versicherung darauf, ob Sie die Möglichkeit haben, ihre Versicherung beitragsfrei zu stellen, sollten Sie pflegebedürftig werden. Nicht jeder Versicherer bietet diese Option an.
Es sollten ebenfalls Tarife gewählt werden, bei denen es ausreicht, dass die gesetzliche Pflegeversicherung die Pflegebedürftigkeit feststellt. Andernfalls kann es sein, dass Sie sich regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen unterziehen müssen, um Ihre Leistungen weiterhin beziehen zu können.