KFZ-Versicherung
Das Wichtigste zu Anfang
- Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung ist meist der 30. November
- Ein Unfall im laufenden Jahr kann Deinen Beitrag stark beeinflussen
- Wenn Du ein Auto neu zulässt, kannst Du sofort mit einer neuen, günstigen Versicherung starten
- Jedes Jahr sollte geprüft werden, ob der Versicherungsschutz noch angemessen ist
- Einige Zusatzvereinbarungen können wir Ihnen Empfehlen
Wann kann ich wechseln?
- Sie können jederzeit zur nächsten Hauptfälligkeit (meist zum 1. Januar) wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Vertragsende.
- Sie können wegen einer Beitragserhöhung wechseln (darf nicht selbst verschuldet
sein). Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat nach der Mitteilung des Kfz-Versicherers. - Sie können nach einem Schaden wechseln.
Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat nach der Mitteilung des Kfz-Versicherers.
Wie finde ich eine neue Kfz-Versicherung?
Vergleichen Sie ganz einfach Tarife über unsere allesmeins Versicheurngs-App
Diese Unterlagen brauchen Sie dafür:
- Zulassungsbescheinigung Teil l (Fahrzeugschein)
- Führerschein
- Fahrerdaten (Geburtstag/Führerscheinerwerb)
- letzte Beitragsrechnung der Kfz-Versicherung
Welchen Versicherungsschutz möchte ich?
Es gibt drei Stufen der Kfz-Versicherung:
- Kfz-Haftpflicht (ist immer verpflichtend)
- Teilkasko (freiwilliger Abschluss für zahlreiche mögliche Schäden am eigenen Auto)
- Vollkasko (freiwillig, Teilkasko ist enthalten, zusätzlich versichert sind selbstverursachte
Schäden am Fahrzeug sowie Schäden durch Fahrerflucht und Vandalismus)

Geben Sie bei einem Kfz-Versicherungswechsel unbedingt die richtige
Schadenfreiheitsklasse (kurz SF-Klasse) an. Das ist für die korrekte
Berechnung des Beitrages wichtig. Wenn Sie keinen Schaden gemeldet
haben, gilt: Geben Sie die SF-Klasse aus der letzten Beitragsrechnung +1 an.
Das bedeuten diese Leistungen
Eigenschadendeckung:
Bei einer Eigenschadendeckung zahlt die Kfz-Haftpflicht auch Schäden, die Sie mit dem eigenen Pkw an Ihrem Besitz verursachen. Fahren Sie zum Beispiel mit dem Auto gegen das
Garagentor, ans Fahrrad oder an die Hauswand, sind diese Sachschäden ebenfalls versichert.
Mallorca-Police / Auslandsschadenschutz:
Eine Mallorca-Police erhöht die Haftpflicht-Versicherungssumme für einen Mietwagen im Ausland auf deutsches Niveau. Sie ist dann so hoch wie für Ihr eigenes Auto. Das ist wichtig, da in manchen Ländern Mietwagen schlechter als in Deutschland versichert sind.
Rabattschutz:
Der Rabattschutz sorgt dafür, dass nach einem Unfall/Schaden keine Rückstufung der SF-Klasse erfolgt. Ihr Versicherungsbeitrag steigt dadurch also nicht. Wenn Sie diese Tarifoption wählen, haben Sie pro Jahr mindestens einen Schaden frei.
Erweiterte Wildschäden:
Wird die Wildschadendeckung erweitert, sind auch Autounfälle mit weiteren Tierarten versichert. Sind „Schäden mit Tieren aller Art“ abgedeckt, zahlt Ihre Teilkaskoversicherung auch, wenn Ihnen beispielsweise eine Kuh oder ein Hund vors Auto laufen.
Marderbiss und Folgeschäden: Es gibt rund 200.000 Marderschäden pro Jahr. Diese Absicherung ist auch wegen möglicher teurer Folgeschäden sinnvoll.
Neuwertentschädigung / Kaufwertentschädigung:
Bei einer Neuwertentschädigung bezahlt Ihre Kaskoversicherung nach einem Totalschaden oder Diebstahl des Neuwagens den Neupreis. Bei Gebrauchtwagen ist es der Kaufpreis. Der Tarif sollte eine Preisentschädigung für mindestens 12 Monate bieten.
Ohne Neuwertentschädigung zahlt die Versicherung im Schadensfall nur den geringeren Wiederbeschaffungswert.
Sonderausstattung:
Unter „Sonderausstattung“ sind in der Kfz-Versicherung Gegenstände zusammengefasst, die zusätzlich zur Basisvariante im und am Auto verbaut sind. Das sind beispielsweise Leder- Sportsitze, Tuningmaßnahmen, Spezialfelgen oder eine Sonderlackierung. Sonderzubehör sollte ebenfalls versichert sein.
Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit:
In der Fahrzeugversicherung verzichtet der Versicherer auf den Einwand aus § 81 Versicherungsvertragsgesetz (§ 81 VVG) bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von diesem Verzicht sind: – die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile, – die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel und ggf. noch weitere Ausschlüsse (z.B. Telefonieren während der Fahrt)
Fahrer-Schutzbrief:
Deckt Personenschäden, die der berechtigte Fahrer bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Lenken des versicherten Fahrzeuges erleidet. Die Deckungssumme ist in der Regel begrenzt auf die in der bestehenden oder gleichzeitig abgeschlossenen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vereinbarte Deckungssumme für Personenschäden.
Wir empfehlen mind. die folgenden Leistungsmerkmale zu wählen:
Kfz-Haftpflicht:
- Erweiterte Deckungssumme
Die Versicherungssumme sollte 100 Millionen Euro betragen. - Mallorca-Police
Erweiterter Deckungsschutz bei Mietwagennutzung im Ausland - Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Der Versicherer zahlt auch dann voll, wenn der Schaden durch eine grobe Fahrlässigkeit (zum Beispiel eine rote Ampel überfahren) des Versicherungsnehmers und/oder eines
Fahrers entstanden ist. - Fahrer-Schutzbrief
Teilkasko/Vollkasko:
- Schäden mit Tieren aller Art
- Marderbisse inklusive Folgeschäden
- lange Neuwertentschädigung (mindestens 12 Monate)
Wie schließe ich die neue Kfz-Versicherung ab?
1. Wählen Sie ein Tarifangebot aus dem Vergleich
2. Stellen Sie online den Versicherungsantrag
3. Sie erhalten umgehend eine Antragsbestätigung in der allesmeins-App
Alternativ können Sie sich auch perönlich von uns beraten lassen!
Was mache ich nach dem Abschluss?
Wenn Sie selbst kündigen, sollte Ihre Kündigung des bisherigen Vertrages:
1. schriftlich erfolgen.
2. innerhalb der Kündigungsfrist von 1 Monat beim Kfz-Versicherer eingegangen sein.
3. bei einer Sonderkündigung den genauen Kündigungsgrund beinhalten.

Bei der Werkstattwahl (hier Werkstattbindung wählen)
Die Ersparnis gegenüber der freien Werkstattwahl beträgt ca. 10 Prozent.Bei einer Werkstattbindung wird ein Kaskoschaden in einer Vertragswerkstatt Ihrer Kfz-Versicherung repariert. Meist bekommen Sie so gleich einen Werkstatttermin und profitieren von weiteren kostenlosen Services wie einem Mietwagen für die Zeit der Reparatur sowie einem Hol- und Bring-Service Ihres beschädigten Wagens.
Bei einem finanzierten oder geleasten Pkw kann eine Werkstattbindung allerdings wegen anderslautender Vertragsbestimmungen und Herstellergarantien ausgeschlossen sein.
Wählen Sie eine Selbstbeteiligung im Schadensfall
Die Ersparnis beträgt durchschnittlich 5-10 Prozent .
Zahlen Sie die Kfz-Versicherung einmal jährlich. Bei Ratenzahlung verlangen viele Kfz-Versicherer einen Aufpreis.
Schätzen Sie die Fahrleistung realistisch ein. Zu viele angegebene Jahreskilometer kosten mehr Beitrag.
KFZ-Versicherung

Das wichtigste zu Anfang
- Stichtag für die Kündigung der Kfz-Versicherung ist meist der 30. November.
- Ein Unfall im laufenden Jahr kann Deinen Beitrag stark beeinflussen.
- Wenn Du ein Auto neu zulässt, kannst Du sofort mit einer neuen, günstigen Versicherung starten
- Jedes Jahr sollte geprüft werden, ob der Versicherungsschutz noch angemessen ist
- Einige Zusatzvereinbarungen können wir Ihnen Empfehlen
Wann kann ich wechseln?
- Sie können jederzeit zur nächsten Hauptfälligkeit (meist zum 1. Januar) wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Vertragsende.
- Sie können wegen einer Beitragserhöhung wechseln (darf nicht selbst verschuldet
sein). Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat nach der Mitteilung des Kfz-Versicherers. - Sie können nach einem Schaden wechseln.
Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat nach der Mitteilung des Kfz-Versicherers.
Wie finde ich eine neue Kfz-Versicherung?
Vergleichen Sie ganz einfach Tarife über unsere allesmeins Versicheurngs-App
Diese Unterlagen brauchen Sie dafür:
- Zulassungsbescheinigung Teil l (Fahrzeugschein)
- Führerschein
- Fahrerdaten (Geburtstag/Führerscheinerwerb)
- letzte Beitragsrechnung der Kfz-Versicherung
Welchen Versicherungsschutz möchte ich?
Es gibt drei Stufen der Kfz-Versicherung:
- Kfz-Haftpflicht (ist immer verpflichtend)
- Teilkasko (freiwilliger Abschluss für zahlreiche mögliche Schäden am eigenen Auto)
- Vollkasko (freiwillig, Teilkasko ist enthalten, zusätzlich versichert sind selbstverursachte
Schäden am Fahrzeug sowie Schäden durch Fahrerflucht und Vandalismus)
Geben Sie bei einem Kfz-Versicherungswechsel unbedingt die richtige
Schadenfreiheitsklasse (kurz SF-Klasse) an. Das ist für die korrekte
Berechnung des Beitrages wichtig. Wenn Sie keinen Schaden gemeldet
haben, gilt: Geben Sie die SF-Klasse aus der letzten Beitragsrechnung +1 an.
Das bedeuten diese Leistungen
Eigenschadendeckung:
Bei einer Eigenschadendeckung zahlt die Kfz-Haftpflicht auch Schäden, die Sie mit dem eigenen Pkw an Ihrem Besitz verursachen. Fahren Sie zum Beispiel mit dem Auto gegen das
Garagentor, ans Fahrrad oder an die Hauswand, sind diese Sachschäden ebenfalls versichert.
Mallorca-Police / Auslandsschadenschutz:
Eine Mallorca-Police erhöht die Haftpflicht-Versicherungssumme für einen Mietwagen im Ausland auf deutsches Niveau. Sie ist dann so hoch wie für Ihr eigenes Auto. Das ist wichtig, da in manchen Ländern Mietwagen schlechter als in Deutschland versichert sind.
Rabattschutz:
Der Rabattschutz sorgt dafür, dass nach einem Unfall/Schaden keine Rückstufung der SF-Klasse erfolgt. Ihr Versicherungsbeitrag steigt dadurch also nicht. Wenn Sie diese Tarifoption wählen, haben Sie pro Jahr mindestens einen Schaden frei.
Erweiterte Wildschäden:
Wird die Wildschadendeckung erweitert, sind auch Autounfälle mit weiteren Tierarten versichert. Sind „Schäden mit Tieren aller Art“ abgedeckt, zahlt Ihre Teilkaskoversicherung auch, wenn Ihnen beispielsweise eine Kuh oder ein Hund vors Auto laufen.
Marderbiss und Folgeschäden: Es gibt rund 200.000 Marderschäden pro Jahr. Diese Absicherung ist auch wegen möglicher teurer Folgeschäden sinnvoll.
Neuwertentschädigung / Kaufwertentschädigung:
Bei einer Neuwertentschädigung bezahlt Ihre Kaskoversicherung nach einem Totalschaden oder Diebstahl des Neuwagens den Neupreis. Bei Gebrauchtwagen ist es der Kaufpreis. Der Tarif sollte eine Preisentschädigung für mindestens 12 Monate bieten.
Ohne Neuwertentschädigung zahlt die Versicherung im Schadensfall nur den geringeren Wiederbeschaffungswert.
Sonderausstattung:
Unter „Sonderausstattung“ sind in der Kfz-Versicherung Gegenstände zusammengefasst, die zusätzlich zur Basisvariante im und am Auto verbaut sind. Das sind beispielsweise Leder- Sportsitze, Tuningmaßnahmen, Spezialfelgen oder eine Sonderlackierung. Sonderzubehör sollte ebenfalls versichert sein.
Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit:
In der Fahrzeugversicherung verzichtet der Versicherer auf den Einwand aus § 81 Versicherungsvertragsgesetz (§ 81 VVG) bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls. Ausgenommen von diesem Verzicht sind: – die grob fahrlässige Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeugs oder seiner Teile, – die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel und ggf. noch weitere Ausschlüsse (z.B. Telefonieren während der Fahrt)
Fahrer-Schutzbrief:
Deckt Personenschäden, die der berechtigte Fahrer bei einem Unfall im Zusammenhang mit dem Lenken des versicherten Fahrzeuges erleidet. Die Deckungssumme ist in der Regel begrenzt auf die in der bestehenden oder gleichzeitig abgeschlossenen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vereinbarte Deckungssumme für Personenschäden.
Wir empfehlen mind. die folgenden Leistungsmerkmale zu wählen:
Kfz-Haftpflicht:
- Erweiterte Deckungssumme
Die Versicherungssumme sollte 100 Millionen Euro betragen. - Mallorca-Police
Erweiterter Deckungsschutz bei Mietwagennutzung im Ausland - Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit.
Der Versicherer zahlt auch dann voll, wenn der Schaden durch eine grobe Fahrlässigkeit (zum Beispiel eine rote Ampel überfahren) des Versicherungsnehmers und/oder eines
Fahrers entstanden ist. - Fahrer-Schutzbrief
Teilkasko/Vollkasko:
- Schäden mit Tieren aller Art
- Marderbisse inklusive Folgeschäden
- lange Neuwertentschädigung (mindestens 12 Monate)
Wie schließe ich die neue Kfz-Versicherung ab?
- Wählen Sie ein Tarifangebot aus dem Vergleich
- Stellen Sie online den Versicherungsantrag
- Sie erhalten umgehend eine Antragsbestätigung in der allesmeins-App
Alternativ können Sie sich auch perönlich von uns beraten lassen!
Was mache ich nach dem Abschluss?
Wenn Sie selbst kündigen, sollte Ihre Kündigung des bisherigen Vertrages:
- schriftlich erfolgen
- innerhalb der Kündigungsfrist von 1 Monat beim Kfz-Versicherer eingegangen sein
- bei einer Sonderkündigung den genauen Kündigungsgrund beinhalten
Wie kann ich sparen?
Bei der Werkstattwahl (hier Werkstattbindung wählen)
Die Ersparnis gegenüber der freien Werkstattwahl beträgt ca. 10 Prozent.Bei einer Werkstattbindung wird ein Kaskoschaden in einer Vertragswerkstatt Ihrer Kfz-Versicherung repariert. Meist bekommen Sie so gleich einen Werkstatttermin und profitieren von weiteren kostenlosen Services wie einem Mietwagen für die Zeit der Reparatur sowie einem Hol- und Bring-Service Ihres beschädigten Wagens.
Bei einem finanzierten oder geleasten Pkw kann eine Werkstattbindung allerdings wegen anderslautender Vertragsbestimmungen und Herstellergarantien ausgeschlossen sein.
Wählen Sie eine Selbstbeteiligung im Schadensfall
Die Ersparnis beträgt durchschnittlich 5-10 Prozent.
Zahlen Sie die Kfz-Versicherung einmal jährlich. Bei Ratenzahlung verlangen viele Kfz-Versicherer einen Aufpreis.
Schätzen Sie die Fahrleistung realistisch ein. Zu viele angegebene Jahreskilometer kosten mehr Beitrag.