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Die klassiche Rentenversicherung

Das wichtigste zu Anfang

  • Die eingezahlten Beiträge werden im Sicherungsvermögen der Versicherungsgesellschaft angelegt

  • Zum vereinbarte Endalter erhalten Sie von der Versicherung eine monaltliche Rentenzahlung

  • Es wird zwischen aufgeschobenen Renten und Sofortrenten unterschieden

  • Der Rentenfaktor stellt neben der Verzinsung und den Kosten eines der wichtigsten Qualitätskriterien dar

Was Sie über die Klassische Rentenversicherung wissen müssen

Die klassische Rentenversicherung zählt wie die klassische Lebensversicherung zu einer sehr beliebten Altersvorsorgelösung. Im Gegensatz zur klassischen Lebensversicherung ist bei der Rentenversicherung kein Todesfallschutz inkludiert und somit ist auch keine Gesundheitsprüfung notwendig. Die klassische Rentenversicherung eignet sich also nicht dazu Ihre Hinterbliebenen zu versorgen. Dies wäre nur über einen aufpreispflichtigen Zusatzbaustein möglich. Dieser nennt sich Rentengarantiezeit. Erhält der Versicherte bereits eine monatliche Rente und stirbt kurz nach dem Renteneintritt, würden die Angehörigen mit diesem Zusatzbaustein für die vereinbarte Rentengarantiezeit weiterhin Zahlungen in Höhe der Rente des verstorbenen erhalten. Falls der Versicherte während der Ansparphase sterben sollte, erhalten die Angehörigen meist das bis zum Todeszeitpunkt angesparte Kapital.

Grundsätzlich wird zwischen der aufgeschobenen Rente und der Sofortrente unterschieden. Bei der aufgeschobenen klassischen Rentenversicherung werden über Jahre regelmäßig Beiträge bezahlt. Das angesparte Kapital wird von der Versicherungsgesellschaft im sogenannten Sicherungsvermögen angelegt und bei Rentenbeginn als monatliche Rente ausgezahlt. Somit wird hier auch eine Versicherungsleistung erbracht, da die Rente ein Leben lang ausgezahlt wird. Sollten Sie also besonders alt werden, müssen Sie sich keine Sorgen darüber machen, ob Ihr Geld reichen wird. Dieses versicherte Risiko nennt man Langlebigkeitsrisiko.

Bei der Sofortrente wird kein Kapital innerhalb des Versicherungsmantels angespart, sondern der Versicherte zahlt eine Einmalzahlung. Dieses Geld wird dann von der Versicherungsgesellschaft verrentet. Es gibt die Möglichkeit sofort mit den Rentenzahlungen zu beginnen oder diese noch einen bestimmten Zeitraum aufzuschieben.

Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung lässt sich meist noch ein Kapitalwahlrecht vereinbaren. Dadurch stehen Ihnen bei Rentenbeginn zwei Optionen zur Verfügung. Sie können das Geld entweder wie üblich verrenten lassen oder eine Einmalzahlung des angesparten Kapitals fordern. Die Einmalzahlung bringt allerdings meist steuerliche Nachteile gegenüber der Verrentung mit sich.

Die Höhe der monatlichen Rente wird über den Rentenfaktor berechnet. Dieser ist neben der Verzinsung und den Kosten eines der wichtigsten Qualitätskriterien einer Rentenversicherung.

Der Rentenfaktor lässt sich am einfachsten über ein Beispiel beschreiben: Falls Sie einen garantierten Rentenfaktor von 25 mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart haben, dann erhalten Sie zum Rentenbeginn pro 10.000€ angespartem Kapital 25€ monatliche Rente von der Versicherung. Falls Sie also 100.000€ bis zum Rentenbeginn angespart haben sollten, dann würden Sie eine monatliche Rente von 250€ bis zu Ihrem Tod erhalten. Sie können aufgrund des Garantiezinses und Ihrer monatlichen Beiträge sehr gut kalkulieren. Dabei sollten Sie jedoch nicht die Inflation vergessen. Eine Rente von 2000€ wird in 30 Jahren nicht mehr die gleiche Kaufkraft sicherstellen wie heute.

Bei einer klassischen Rentenversicherung erhalten Sie neben der garantierten Verzinsung allerdings auch noch nicht garantierte Überschüsse. Für diese wird der Rentenfaktor aber erst festgelegt, wenn sie das Renteneintrittsalter erreicht haben.

Die garantierte Verzinsung bei einer klassischen Rentenversicherung liegt seit dem Jahr 2017 nur noch bei 0,9% p.A. Eine solche Verzinsung wird langfristig vermutlich nicht ausreichen, um die Inflation auszugleichen. Außerdem gehört das bei der Versicherung angelegt Geld nicht zum Sondervermögen im Sinne einer Fondsanlage. D.h. im Falle einer Insolvenz des Versicherers kann Ihre Altersvorsoge gefährdet sein.

Falls sie bereits eine Rentenversicherung haben sollten, können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren – wir schauen gemeinsam, ob es Sinn machen würde, diese zu kündigen, zu verkaufen oder beitragsfrei zu stellen. Alte Verträge mit hohen garantierten Zinsen können häufig noch sehr lohnend sein.

Geck

Patrick Geck

Melden Sie sich noch heute bei uns und wir vereinbaren einen Termin

Klassische Rentenversicherung

Das Wichtigste zu Anfang

  • In Deutschland besteht ein 3 Säulen System für die Altersvorsorge

  • Die erste Säule umfasst die gesetzliche Rentenversicherung, die Rürup Rente und berufsständische Versorgungswerke

  • Zu der zweiten Säule gehören die Riesterrente und die betriebliche Altersvorsorge

  • Die dritte Säule umfasst die nicht geförderte Vorsorge – dazu gehören private Lebens- oder Rentenversicherungen

Was Sie über die klassische Rentenversicherung wissen müssen.

Die klassische Rentenversicherung zählt wie die klassische Lebensversicherung zu einer sehr beliebten Altersvorsorgelösung. Im Gegensatz zur klassischen Lebensversicherung ist bei der Rentenversicherung kein Todesfallschutz inkludiert und somit ist auch keine Gesundheitsprüfung notwendig. Die klassische Rentenversicherung eignet sich also nicht dazu Ihre Hinterbliebenen zu versorgen. Dies wäre nur über einen aufpreispflichtigen Zusatzbaustein möglich. Dieser nennt sich Rentengarantiezeit. Erhält der Versicherte bereits eine monatliche Rente und stirbt kurz nach dem Renteneintritt, würden die Angehörigen mit diesem Zusatzbaustein für die vereinbarte Rentengarantiezeit weiterhin Zahlungen in Höhe der Rente des verstorbenen erhalten. Falls der Versicherte während der Ansparphase sterben sollte, erhalten die Angehörigen meist das bis zum Todeszeitpunkt angesparte Kapital.

Grundsätzlich wird zwischen der aufgeschobenen Rente und der Sofortrente unterschieden. Bei der aufgeschobenen klassischen Rentenversicherung werden über Jahre regelmäßig Beiträge bezahlt. Das angesparte Kapital wird von der Versicherungsgesellschaft im sogenannten Sicherungsvermögen angelegt und bei Rentenbeginn als monatliche Rente ausgezahlt. Somit wird hier auch eine Versicherungsleistung erbracht, da die Rente ein Leben lang ausgezahlt wird. Sollten Sie also besonders alt werden, müssen Sie sich keine Sorgen darüber machen, ob Ihr Geld reichen wird. Dieses versicherte Risiko nennt man Langlebigkeitsrisiko.

Bei der Sofortrente wird kein Kapital innerhalb des Versicherungsmantels angespart, sondern der Versicherte zahlt eine Einmalzahlung. Dieses Geld wird dann von der Versicherungsgesellschaft verrentet. Es gibt die Möglichkeit sofort mit den Rentenzahlungen zu beginnen oder diese noch einen bestimmten Zeitraum aufzuschieben.

Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung lässt sich meist noch ein Kapitalwahlrecht vereinbaren. Dadurch stehen Ihnen bei Rentenbeginn zwei Optionen zur Verfügung. Sie können das Geld entweder wie üblich verrenten lassen oder eine Einmalzahlung des angesparten Kapitals fordern. Die Einmalzahlung bringt allerdings meist steuerliche Nachteile gegenüber der Verrentung mit sich.

Die Höhe der monatlichen Rente wird über den Rentenfaktor berechnet. Dieser ist neben der Verzinsung und den Kosten eines der wichtigsten Qualitätskriterien einer Rentenversicherung.

Der Rentenfaktor lässt sich am einfachsten über ein Beispiel beschreiben: Falls Sie einen garantierten Rentenfaktor von 25 mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart haben, dann erhalten Sie zum Rentenbeginn pro 10.000€ angespartem Kapital 25€ monatliche Rente von der Versicherung. Falls Sie also 100.000€ bis zum Rentenbeginn angespart haben sollten, dann würden Sie eine monatliche Rente von 250€ bis zu Ihrem Tod erhalten. Sie können aufgrund des Garantiezinses und Ihrer monatlichen Beiträge sehr gut kalkulieren. Dabei sollten Sie jedoch nicht die Inflation vergessen. Eine Rente von 2000€ wird in 30 Jahren nicht mehr die gleiche Kaufkraft sicherstellen wie heute.

Bei einer klassischen Rentenversicherung erhalten Sie neben der garantierten Verzinsung allerdings auch noch nicht garantierte Überschüsse. Für diese wird der Rentenfaktor aber erst festgelegt, wenn sie das Renteneintrittsalter erreicht haben.

Die garantierte Verzinsung bei einer klassischen Rentenversicherung liegt seit dem Jahr 2017 nur noch bei 0,9% p.A. Eine solche Verzinsung wird langfristig vermutlich nicht ausreichen, um die Inflation auszugleichen. Außerdem gehört das bei der Versicherung angelegt Geld nicht zum Sondervermögen im Sinne einer Fondsanlage. D.h. im Falle einer Insolvenz des Versicherers kann Ihre Altersvorsoge gefährdet sein.

Falls sie bereits eine Rentenversicherung haben sollten, können Sie gerne einen Termin mit uns vereinbaren – wir schauen gemeinsam, ob es Sinn machen würde, diese zu kündigen, zu verkaufen oder beitragsfrei zu stellen. Alte Verträge mit hohen garantierten Zinsen können häufig noch sehr lohnend sein.

Geck

Patrick Geck

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